Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.


Adresse
Bahnhofstraße 1
03130 Spremberg/Grodk
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Häufig gestellte Fragen

Ergänzung Land Brandenburg:

Unterschiedlich, je nach Eingang notwendiger Unterlagen


Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk

Die Gebühren richten sich nach der jeweiligen Antragsart (von 10,00 € bis 209,40 €) und sind grundsätzlich bei Antragstellung zu entrichten.



Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

Ausnahmen bestehen für:

  • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
    Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
  • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
    Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk

Anträge werden vom Bürgerbüro der Stadtverwaltung Spremberg/Grodk entgegengenommen und an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.

Der Antrag kann nur entgegengenommen werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen!

Die ausgestellten Führerscheine für o.g. Anträge können nach der Bearbeitung durch den Landkreis Spree-Neiße wieder im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Spremberg abgeholt werden.

Ein benötigtes Führungszeugnis kann ebenfalls im Bürgerbüro beantragt werden (Gebühr 13,00 €).

Alle anderen Anträge (z. B. auf Ausstellung eines internationalen Führerscheines oder bei Verlust/Diebstahl des Führerscheines) sind direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Spree-Neiße zu stellen.



Ergänzung Land Brandenburg:

Abhängig von begehrter Erweiterung; in der Regel

•   amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)

•   ggf. aktuelle Meldebescheinigung

•   aktuellen Führerschein

•   Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei

•   Sehtestbescheinigung oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre

Der Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe ist bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis üblicherweise entbehrlich.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk

Welche Unterlagen erforderlich sind, können Sie bei der Führerscheinstelle des Landkreises Spree-Neiße, im Bürgerbüro oder einer Fahrschule erfragen.

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Anträge finden Sie auch im Internet unter https://www.lkspn.de/buergerservice/formular_antrag_service.html



Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.


Ergänzung Land Brandenburg:

Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen.


Ergänzung Land Brandenburg:

Schriftform erforderlich

Persönliches Erscheinen nötig: auf Verlangen der Behörde


Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Hauptwohnsitz liegt.


Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Fahrschulen können bei der Beantragung der Fahrerlaubnis behilflich sein.


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