Dienstleistung
Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen
Wenn Sie sich gewerbsmäßig als Finanzanlagenvermittler selbstständig machen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Behörde entnehmen
.
Ergänzung Land Brandenburg:
612,00 €
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
Ergänzung Land Brandenburg, Stand 16. August 2023:
695,00€
Link zur Hilfe-Seite Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)
Bearbeitungsdauer
Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt die Bearbeitung binnen mehrerer Wochen.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
Nach Eingang aller erforderlichen Nachweise/Unterlagen beträgt die Bearbeitungszeit
bis zu 3 Monate
.
Ausführliche Beschreibung
Als Finanzanlagenvermittler vermitteln Sie selbstständig Finanzprodukte an Kunden, wobei Sie eine Provision vom Anbieter des Finanzproduktes erhalten. Sofern Sie Ihr Honorar vom Kunden erhalten, beantragen Sie bitte eine Erlaubnis als Honorar-Finanzanlageberater. Sie dürfen nicht gleichzeitig als Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater tätig sein.
Als Finanzanlagenvermittler sind Sie durch die sogenannte Bereichsausnahme des Kreditwesengesetzes auf bestimmte Finanzprodukte beschränkt.
Die Erlaubnis umfasst (wahlweise) drei Produktkategorien:
- Anteile oder Aktien an inländischen offenen
-
Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen
oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die
nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden
dürfen
-
Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapital
anlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen
Vermögensanlagen
Zusätzlich zur Erlaubnis müssen Sie sich auch in das Vermittlerregister eintragen lassen. Den Antrag hierfür können Sie zusammen mit dem Erlaubnisantrag stellen.
Ihre Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Nebenbestimmungen verbunden werden,
sofern dies aus Sicht der Behörde zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist.
Unter denselben Voraussetzungen sind auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Die zuständige Behörde richtet sich nach Ihrem Bundesland. Eine Übersicht finden Sie in den weiterführenden Hinweisen.
Erforderliche Unterlagen
-
Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit:
- Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregisters
- Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse:
-
Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrens-eröffnung vorliegt (sog. Negativbescheinigung)
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
-
Nachweis einer bestehenden Vermögensschaden-
Haftpflichtversicherung (Bescheinigung im
Musterwortlaut)
- Sachkundenachweis (IHK-Sachkundeprüfungs-nachweis bzw. Nachweis über gleichgestellte Berufsqualifikation, siehe hierzu auch weiterführende Hinweise)
- Bei juristischen Personen und Personenhandels-gesellschaften: Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
- Ggf. Übersetzung des (fremdsprachigen) Handelsregisterauszugs
Voraussetzungen
- Die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit, d.h. Sie wurden in den letzten 5 Jahren nicht wegen Betrug oder anderer Verbrechen verurteilt
- geordnete Vermögensverhältnisse, d.h. Sie befinden sich nicht in Privatinsolvenz oder sind ins Schuldnerverzeichnis eingetragen
-
Berufshaftpflichtversicherung
mit einer eine Mindestdeckungssumme von 1.130.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.700.000,00 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt.
-
Sachkunde durch eine bestandene IHK-Prüfung oder
durch gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung
Verfahrensablauf
Sie schicken den Antrag auf Erlaubnis mit allen Nachweisen zu der jeweils zuständigen Stelle.
- Die Behörde prüft anhand Ihrer Angaben und Unterlagen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erlaubniserteilung erfüllt sind
- Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis schriftlich per Post
Wenn Sie den Eintrag in das Vermittlerregister nicht bereits mit der Erlaubnis zusammen beantragt haben, müssen Sie sich noch in das Vermittlerregister eintragen lassen, bevor Sie tätig werden.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Verwaltungsgerichtsverfahren, in einigen Bundesländern erst nach Widerspruch möglich
Formulare
-
Formulare:
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler
- Ggf. Onlineverfahren möglich
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
Antrag auf eine Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie eine Übersicht über die Zuständigkeiten für Finanzanlagenvermittler und -berater des deutschen Industrie- und Handelskammertages:
Übersicht Finanzanlagenvermittler und -berater
§4 der Finanzanlagenvermittlerverordnung führt die als Alternative zur Sachkundeprüfung anerkannten Abschlüsse auf:
§4 Finanzanlagenvermittlerverordnung
Detailliertere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen für Finanzanlagenvermittler finden Sie hier:
Merkblatt zur Bereichsausnahme für
die
Vermittlung von Investmentvermögen und Vermögensanlagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Hinweise (Besonderheiten)
Von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind die Vermittler im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG). Sie werden in ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführtes öffentliches Register eingetragen.
Zuständige Stelle
- je nach Bundesland Industrie- und Handelskammer, Gewerbebehörden oder Landkreise / kreisfreie Städte
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die zuständige Gewerbebehörde, diese leitet die notwendigen Daten an die Registrierungsbehörde (IHK) weiter.
Zur Registrierung von Arbeitnehmern wenden Sie sich direkt an die IHK.
Schlagwörter
Finanzanlagenvermittlung, Vermögensanlage, geschlossene Fonds, Partiarische Darlehen, Genossenschaftsanteile, Offenes Investmentvermögen, Finanzanlagenvermittlererlaubnis, Vermittler von Finanzanlagen, Nachrangdarlehen, Finanzvertrieb, Produktkategorien, Finanzanlagenberatung, Investment, Kreditwesen, KWG-Erlaubnis, Anlageberater, Anlageberatung
Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Behörde entnehmen .
Ergänzung Land Brandenburg:
612,00 €
Ergänzung Land Brandenburg, Stand 16. August 2023: 695,00€
Link zur Hilfe-Seite Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)
Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt die Bearbeitung binnen mehrerer Wochen.
Nach Eingang aller erforderlichen Nachweise/Unterlagen beträgt die Bearbeitungszeit bis zu 3 Monate .
Als Finanzanlagenvermittler vermitteln Sie selbstständig Finanzprodukte an Kunden, wobei Sie eine Provision vom Anbieter des Finanzproduktes erhalten. Sofern Sie Ihr Honorar vom Kunden erhalten, beantragen Sie bitte eine Erlaubnis als Honorar-Finanzanlageberater. Sie dürfen nicht gleichzeitig als Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater tätig sein.
Als Finanzanlagenvermittler sind Sie durch die sogenannte Bereichsausnahme des Kreditwesengesetzes auf bestimmte Finanzprodukte beschränkt. Die Erlaubnis umfasst (wahlweise) drei Produktkategorien:
- Anteile oder Aktien an inländischen offenen
-
Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen
oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die
nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen - Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapital anlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen Vermögensanlagen
Zusätzlich zur Erlaubnis müssen Sie sich auch in das Vermittlerregister eintragen lassen. Den Antrag hierfür können Sie zusammen mit dem Erlaubnisantrag stellen.
Ihre Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Nebenbestimmungen verbunden werden,
sofern dies aus Sicht der Behörde zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist.
Unter denselben Voraussetzungen sind auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Die zuständige Behörde richtet sich nach Ihrem Bundesland. Eine Übersicht finden Sie in den weiterführenden Hinweisen.
-
Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit:
- Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregisters
- Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse:
-
Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrens-eröffnung vorliegt (sog. Negativbescheinigung)
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
- Nachweis einer bestehenden Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung (Bescheinigung im Musterwortlaut)
- Sachkundenachweis (IHK-Sachkundeprüfungs-nachweis bzw. Nachweis über gleichgestellte Berufsqualifikation, siehe hierzu auch weiterführende Hinweise)
- Bei juristischen Personen und Personenhandels-gesellschaften: Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
- Ggf. Übersetzung des (fremdsprachigen) Handelsregisterauszugs
- Die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit, d.h. Sie wurden in den letzten 5 Jahren nicht wegen Betrug oder anderer Verbrechen verurteilt
- geordnete Vermögensverhältnisse, d.h. Sie befinden sich nicht in Privatinsolvenz oder sind ins Schuldnerverzeichnis eingetragen
- Berufshaftpflichtversicherung mit einer eine Mindestdeckungssumme von 1.130.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.700.000,00 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt.
- Sachkunde durch eine bestandene IHK-Prüfung oder durch gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung
Sie schicken den Antrag auf Erlaubnis mit allen Nachweisen zu der jeweils zuständigen Stelle.
- Die Behörde prüft anhand Ihrer Angaben und Unterlagen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erlaubniserteilung erfüllt sind
- Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis schriftlich per Post
Wenn Sie den Eintrag in das Vermittlerregister nicht bereits mit der Erlaubnis zusammen beantragt haben, müssen Sie sich noch in das Vermittlerregister eintragen lassen, bevor Sie tätig werden.
- Widerspruch
- Verwaltungsgerichtsverfahren, in einigen Bundesländern erst nach Widerspruch möglich
-
Formulare:
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler - Ggf. Onlineverfahren möglich
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Antrag auf eine Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Hier finden Sie eine Übersicht über die Zuständigkeiten für Finanzanlagenvermittler und -berater des deutschen Industrie- und Handelskammertages: Übersicht Finanzanlagenvermittler und -berater
§4 der Finanzanlagenvermittlerverordnung führt die als Alternative zur Sachkundeprüfung anerkannten Abschlüsse auf: §4 Finanzanlagenvermittlerverordnung
Detailliertere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen für Finanzanlagenvermittler finden Sie hier:
Merkblatt zur Bereichsausnahme für die Vermittlung von Investmentvermögen und Vermögensanlagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind die Vermittler im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG). Sie werden in ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführtes öffentliches Register eingetragen.
- je nach Bundesland Industrie- und Handelskammer, Gewerbebehörden oder Landkreise / kreisfreie Städte
Wenden Sie sich an die zuständige Gewerbebehörde, diese leitet die notwendigen Daten an die Registrierungsbehörde (IHK) weiter.
Zur Registrierung von Arbeitnehmern wenden Sie sich direkt an die IHK.