Ansprechpartner
E. Lüders
K. Wenke
N. Skuppin
  • Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet.
  • Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

Adresse
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Servicezeiten

Montag:         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:       09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Donnerstag:  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr


Häufig gestellte Fragen

Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.


  • Einzelfallabhängig, kann variieren.
  • Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk

Prüfung der Ehevoraussetzungen,
- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist: 51,00 €
- mit Auslandsbeteiligung zusätzlich: 30,00 € (je ausländisches Recht)
- eine Heiratsurkunde: 15,00 €

Vornahme der Eheschließung:
- während der Öffnungszeiten: 45,00 €
- außerhalb der Öffnungszeiten: 100,00 €
- während der Öffnungszeiten, aber außerhalb der Amtsräume: 120,00 €
- außerhalb der Öffnungszeiten und außerhalb der Amtsräume: 150,00 €



Für die Begründung einer Ehe, ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich.

Bei der Prüfung der sogenannten Ehefähigkeit von ausländischen Eheschließenden (Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates) kommt es darauf an, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht des ausländischen Partners gesetzliche Ehehindernisse ergeben. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Eheschließenden unwirksam, aufhebbar, oder ungültig ist.

Die Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch einen/e Standesbeamt*in.

Einzige Ausnahme bildet die Eheschließung zweier Ausländern, vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form, insofern einer der Verlobten Angehöriger dieses Staates ist.


  • §104 BGB
  • § 1310 BGB
  • § 1312 BGB
  • § 1896 ff. BGB
  • § 1903 BGB
  • Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB
  • § 6 PStG
  • § 11 PStG
  • § 13 PStG
  • § 29 PStV
  • Art. 14.1 ff. PStGVwV

  • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

  • Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
  • Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.
  • Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
  • Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.
  • Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein
  • Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.

Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

Die rechtmäßige Eheschließung setzt h die Geschäftsfähigkeit (speziell die natürliche Geschäftsfähigkeit und die Ehegeschäftsfähigkeit) der Eheschließenden voraus, welche durch das den Standesbeamten/das Standesamt geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamten/dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamten/dem Standesbeamten zu unterschreiben.

Eine Ehe gilt auch dann als geschlossen, wenn die Eheschließenden erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk

Terminabsprache
Termine zur Eheschließung können Sie persönlich oder auch telefonisch mit uns absprechen. Ihr Termin ist aber erst dann fest eingetragen, wenn Sie die Eheschließung schriftlich beim Standesamt Spremberg/Welzow angemeldet haben.

Trauzeugen
Seit dem 01.07.1998 sind Trauzeugen nicht mehr erforderlich. Auf Ihren Wunsch hin können Sie aber 1 bis 2 Trauzeugen an Ihrer Eheschließung mitwirken lassen. Die Trauzeugen müssen volljährig sein und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen können.

Namensführung in der Ehe
- Die Ehegatten können einen gemeinsamen Ehenamen wählen
(Geburts-/Familienname des Mannes oder Geburts-/Familienname der Frau)
- Sollten die Ehegatten keine Bestimmung treffen, so behält erst einmal jeder seinen
Namen.
- Ein Ehegatte kann auch einen Doppelnamen führen, und zwar derjenige, dessen
Geburtsname nicht Ehename geworden ist.

Die Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe werden aber ausführlich mit Ihnen gemeinsam besprochen.

Termine zur Eheschließung
Heiraten können Sie in den Trauzimmern unserem Standesamtes in Spremberg und in Welzow von Montag bis Freitag. Darüber hinaus sind Trauungen auch in der Confiserie "Felicitas" in Hornow möglich. In diesen Fällen sollten Sie rechtzeitig im Vorfeld der beabsichtigten Eheschließung mit den verantwortlichen Personen für diese Räumlichkeiten eine verbindliche Terminreservierung für Ihren im Standesamt angemeldeten und bestätigen Trauungstermin vereinbaren. Die entsprechenden Kontaktdaten der Ansprechpartner in diesen Objekten werden Ihnen auf Nachfrage von unseren Standesbeamtinnen mitgeteilt.

Trautermine Standesamt Spremberg/Welzow im Jahr 2023
Im Standesamt Spremberg/Welzow können Sie von Montag bis Freitag nach Absprache mit den Standesbeamtinnen zu den Sprechzeiten heiraten.

Darüber hinaus werden folgende Samstage 2023 für eine Eheschließung angeboten:

Trau-Samstage für das Jahr  2023 :

Januar:  21.01.2023

Februar:  11.02.2023; 25.02.2023

März:  11.03.2023; 25.03.2023

April:  15.04.2023; 29.04.2023

Mai:  06.05.2023; 13.05.2023

Juni:  03.06.2023; 17.06.2023; 24.06.2023

Juli:  08.07.2023; 15.07.2023; 29.07.2023

August:  05.08.2023; 19.08.2023; 26.08.2023

September:  09.09.2023; 30.09.2023

Oktober:  14.10.2023; 28.10.2023

November:  11.11.2023

Dezember:  16.12.2023

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​2024

Trau-Samstage für das Jahr 2024 :

Januar: 27.01.2024

Februar: 24.02.2024

März: 09.03.2024; 23.03.2024

April: 13.04.2024; 27.04.2024

Mai: 04.05.2024; 25.05.2024

Juni: 01.06.2024; 08.06.2024; 22.06.2024

Juli: 06.07.2024; 13.07.2024

August: 03.08.2024; 24.08.2024

September: 07.09.2024; 14.09.2024; 28.09.2024

Oktober: 12.10.2024

November: 16.11.2024

Dezember: 14.12.2024

Die Möglichkeit einer Eheschließung besteht an diesen Samstagen in der Zeit von
10.00 Uhr bis spätestens 14.00 Uhr. Die Angabe der Termine ist vorbehaltlich und kann sich gegebenenfalls personell bedingt ändern.

Eine Terminreservierung ist maximal 12 Monate vor dem Trautermin möglich , wobei die Anmeldung der Eheschließung rechtlich erst 6 Monate vor der Trauung möglich ist (PStG, PstV, BGB).

Die Terminreservierung ist bis zur Anmeldung der Eheschließung unverbindlich!

An folgenden Tagen sind Trauungen nicht möglich:

  • am Heimatfest-Samstag (2. Wochenende im August) und
  • vom 24.12.des Jahres – 02.01.des Jahres
  • an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen

Sollte einer der Verlobten schon einmal verheiratet gewesen sein, oder einer der Verlobten ist ausländischer Staatsangehöriger, dann sollte er besser persönlich beim Standesamt in Spremberg oder in Welzow vorsprechen.


Terminvergabe


  • kreisfreie Stadt, amtsfreie Stadt oder Gemeinde,
    Verbandsgemeinde oder Amt, in der/dem der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt liegt
  • Zuständig für die Vornahme der Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk

Wenn Sie also in Spremberg oder Welzow wohnhaft sind, ist die Eheschließung im Standesamt Spremberg/Welzow anzumelden.
Sollten Sie aber nicht in den genannten Orten gemeldet sein, so können Sie trotzdem gern bei uns heiraten – Sie teilen der für den Wohnort zuständigen Standesbeamtin mit, dass Sie bei uns in Spremberg schon einen Termin haben und es werden nach Prüfung Ihrer Ehevoraussetzungen alle Unterlagen automatisch an unser Standesamt geschickt.
Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit.



Für die Anmeldung der Eheschließung:

Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbezirk die kreisfreie Stadt, die amtsfreie Stadt oder Gemeinde, die Verbandsgemeinde oder das Amt des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts liegt

Für die Vornahme der Eheschließung:

jedes deutsche Standesamt.


Hochzeit, Die Ehe schließen, Eheschließung, Trauung