Dienstleistung
Eheschließung Anmeldung
Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
Test
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Die freien Trausamstage für 2024 und 2025 finden Sie unter Verfahrensablauf.
Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen
Welche Fristen muss ich beachten?
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
Prüfung der Ehevoraussetzungen,
- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist: 51,00 €
- mit Auslandsbeteiligung zusätzlich: 30,00 € (je ausländisches Recht)
- eine Heiratsurkunde: 15,00 €
Vornahme der Eheschließung:
- während der Öffnungszeiten: 45,00 €
- außerhalb der Öffnungszeiten: 100,00 €
- während der Öffnungszeiten, aber außerhalb der Amtsräume: 120,00 €
- außerhalb der Öffnungszeiten und außerhalb der Amtsräume: 150,00 €
Ausführliche Beschreibung
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 11 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 12 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 13 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 28 Personenstandsverordnung (PStV)
§ 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1310 Abs. 1 Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
Erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
-
wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
-
wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
-
wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
- aktuelle Geburtsurkunde
-
wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
-
wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
- die Eheurkunde oder
- den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
- die Sterbeurkunde des früheren Partners
-
erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
-
wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder
-
bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
- gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis
- Fremdsprachige Urkunden
Hinweise:
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.
-
weitere Unterlagen:
- Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Voraussetzungen
Eine Eheschließung können anmelden:
- volljährige Personen
Weitere Voraussetzungen:
- Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
- Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
-
Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
- Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
Terminabsprache
Termine zur Eheschließung können Sie persönlich oder auch telefonisch mit uns absprechen. Ihr Termin ist aber erst dann fest eingetragen, wenn Sie die Eheschließung schriftlich beim Standesamt Spremberg/Welzow angemeldet haben.
Trauzeugen
Seit dem 01.07.1998 sind Trauzeugen nicht mehr erforderlich. Auf Ihren Wunsch hin können Sie aber 1 bis 2 Trauzeugen an Ihrer Eheschließung mitwirken lassen. Die Trauzeugen müssen volljährig sein und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen können.
Trautermine Standesamt Spremberg/Welzow
Im Standesamt Spremberg/Welzow können Sie von Montag bis Freitag nach Absprache mit den Standesbeamtinnen zu den Sprechzeiten heiraten.
Darüber hinaus werden folgende
Samstage
2024
für eine Eheschließung angeboten:
Trau-Samstage für das Jahr
2024
:
Januar:
27.01.2024
Februar:
24.02.2024
März:
09.03.2024; 23.03.2024
April:
13.04.2024; 27.04.2024
Mai:
04.05.2024; 25.05.2024
Juni:
01.06.2024;
08.06.2024; 22.06.2024
Juli:
06.07.2024, 20.07.2024
August:
03.08.2024; 24.08.2024
September:
07.09.2024; 14.09.2024; 28.09.2024
Oktober:
12.10.2024
November:
16.11.2024
Dezember:
07.12.2024
Trau-Samstage für das Jahr
2025
:
Januar:
25.01.2025
Februar:
15.02.2025
März:
22.03.2025
April:
05.04.2025
Mai:
17.05.2025; 24.05.2025
Juni:
14.06.2025;
21.06.2025; 28.06.2025
Juli:
12.07.2025, 19.07.2025, 26.07.2025
August:
02.08.2025; 30.08.2025
September:
13.09.2025; 27.09.2025
Oktober:
11.10.2025
November:
15.11.2025
Dezember:
13.12.2025
Die Möglichkeit einer Eheschließung besteht an diesen Samstagen in der Zeit von
10.00 Uhr bis spätestens 14.00 Uhr. Die Angabe der Termine ist vorbehaltlich und kann sich gegebenenfalls personell bedingt ändern.
Eine Terminreservierung ist maximal 12 Monate vor dem Trautermin möglich
, wobei die Anmeldung der Eheschließung rechtlich erst 6 Monate vor der Trauung möglich ist (PStG, PstV, BGB).
Die Terminreservierung ist bis zur Anmeldung der Eheschließung unverbindlich!
An folgenden Tagen sind Trauungen
nicht
möglich:
- am Heimatfest-Samstag (2. Wochenende im August) und
- vom 24.12.des Jahres – 02.01.des Jahres
- an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen
Sollte einer der Verlobten schon einmal verheiratet gewesen sein, oder einer der Verlobten ist ausländischer Staatsangehöriger, dann sollte er besser persönlich beim Standesamt in Spremberg oder in Welzow vorsprechen.
Terminvergabe
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
Das ist ein Test.
Zuständige Stelle
- Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
Wenn Sie also in Spremberg oder Welzow wohnhaft sind, ist die Eheschließung im Standesamt Spremberg/Welzow anzumelden.
Sollten Sie aber nicht in den genannten Orten gemeldet sein, so können Sie trotzdem gern bei uns heiraten – Sie teilen der für den Wohnort zuständigen Standesbeamtin mit, dass Sie bei uns in Spremberg schon einen Termin haben und es werden nach Prüfung Ihrer Ehevoraussetzungen alle Unterlagen automatisch an unser Standesamt geschickt.
Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit.
Schlagwörter
Trauung, Standesamt, Eheschließung, Aufgebot, Heiraten, Hochzeit, Ehevoraussetzungen, Trauzeugen, Eheanmeldung
- für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.
Prüfung der Ehevoraussetzungen,
- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist: 51,00 €
- mit Auslandsbeteiligung zusätzlich: 30,00 € (je ausländisches Recht)
- eine Heiratsurkunde: 15,00 €
Vornahme der Eheschließung:
- während der Öffnungszeiten: 45,00 €
- außerhalb der Öffnungszeiten: 100,00 €
- während der Öffnungszeiten, aber außerhalb der Amtsräume: 120,00 €
- außerhalb der Öffnungszeiten und außerhalb der Amtsräume: 150,00 €
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
§ 10 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 11 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 12 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 13 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 28 Personenstandsverordnung (PStV)
§ 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1310 Abs. 1 Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
-
wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
-
wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
-
wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
- aktuelle Geburtsurkunde
-
wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
-
wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
- die Eheurkunde oder
- den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
- die Sterbeurkunde des früheren Partners
-
erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
-
wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder
-
bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
- gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis
- Fremdsprachige Urkunden
Hinweise:
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.
-
weitere Unterlagen:
- Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Eine Eheschließung können anmelden:
- volljährige Personen
Weitere Voraussetzungen:
- Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
- Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
-
Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
- Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
Terminabsprache
Termine zur Eheschließung können Sie persönlich oder auch telefonisch mit uns absprechen. Ihr Termin ist aber erst dann fest eingetragen, wenn Sie die Eheschließung schriftlich beim Standesamt Spremberg/Welzow angemeldet haben.
Trauzeugen
Seit dem 01.07.1998 sind Trauzeugen nicht mehr erforderlich. Auf Ihren Wunsch hin können Sie aber 1 bis 2 Trauzeugen an Ihrer Eheschließung mitwirken lassen. Die Trauzeugen müssen volljährig sein und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen können.
Trautermine Standesamt Spremberg/Welzow
Im Standesamt Spremberg/Welzow können Sie von Montag bis Freitag nach Absprache mit den Standesbeamtinnen zu den Sprechzeiten heiraten.
Darüber hinaus werden folgende Samstage 2024 für eine Eheschließung angeboten:
Trau-Samstage für das Jahr 2024 :
Januar: 27.01.2024
Februar: 24.02.2024
März: 09.03.2024; 23.03.2024
April: 13.04.2024; 27.04.2024
Mai: 04.05.2024; 25.05.2024
Juni: 01.06.2024; 08.06.2024; 22.06.2024
Juli: 06.07.2024, 20.07.2024
August: 03.08.2024; 24.08.2024
September: 07.09.2024; 14.09.2024; 28.09.2024
Oktober: 12.10.2024
November: 16.11.2024
Dezember: 07.12.2024
Trau-Samstage für das Jahr 2025 :
Januar: 25.01.2025
Februar: 15.02.2025
März: 22.03.2025
April: 05.04.2025
Mai: 17.05.2025; 24.05.2025
Juni: 14.06.2025; 21.06.2025; 28.06.2025
Juli: 12.07.2025, 19.07.2025, 26.07.2025
August: 02.08.2025; 30.08.2025
September: 13.09.2025; 27.09.2025
Oktober: 11.10.2025
November: 15.11.2025
Dezember: 13.12.2025
Die Möglichkeit einer Eheschließung besteht an diesen Samstagen in der Zeit von
10.00 Uhr bis spätestens 14.00 Uhr. Die Angabe der Termine ist vorbehaltlich und kann sich gegebenenfalls personell bedingt ändern.
Eine Terminreservierung ist maximal 12 Monate vor dem Trautermin möglich , wobei die Anmeldung der Eheschließung rechtlich erst 6 Monate vor der Trauung möglich ist (PStG, PstV, BGB).
Die Terminreservierung ist bis zur Anmeldung der Eheschließung unverbindlich!
An folgenden Tagen sind Trauungen nicht möglich:
- am Heimatfest-Samstag (2. Wochenende im August) und
- vom 24.12.des Jahres – 02.01.des Jahres
- an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen
Sollte einer der Verlobten schon einmal verheiratet gewesen sein, oder einer der Verlobten ist ausländischer Staatsangehöriger, dann sollte er besser persönlich beim Standesamt in Spremberg oder in Welzow vorsprechen.
Terminvergabe
- Widerspruch
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Das ist ein Test.
- Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Wenn Sie also in Spremberg oder Welzow wohnhaft sind, ist die Eheschließung im Standesamt Spremberg/Welzow anzumelden.
Sollten Sie aber nicht in den genannten Orten gemeldet sein, so können Sie trotzdem gern bei uns heiraten – Sie teilen der für den Wohnort zuständigen Standesbeamtin mit, dass Sie bei uns in Spremberg schon einen Termin haben und es werden nach Prüfung Ihrer Ehevoraussetzungen alle Unterlagen automatisch an unser Standesamt geschickt.
Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit.