Dienstleistung
Bürgerbudget
Über ein Bürgerbudget können die Bürgerinnen und Bürger eigene, gemeinwohl- orientierte Projekte umsetzen, die von A wie Abenteuerspielplatz bis Z wie Zukunftswerkstatt reichen können.
Einrichtung
Büro Bürgermeisterin
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
(siehe dazu auch Verfahrensablauf)
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
Keine
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
(siehe dazu auch Verfahrensablauf)
Ausführliche Beschreibung
Im Rahmen eines Bürgerbudgets sollen Ideen und Projekte aus der Bürgerschaft umgesetzt werden. Dazu werden finanzielle Mittel bereitgestellt. Ziel ist es, einerseits das bürgerschaftliche Engagement zu fördern, andererseits Bürgerinnen und Bürger als Experten in die Gestaltung ihres direkten Umfelds mit einzubeziehen.
Das Bürgerbudget läuft typischerweise in mindestens 4 bzw. 5 Phasen ab:
- Information: Zunächst wird umfassend über das Bürgerbudget informiert, insbesondere über die zuvor festgelegten Rahmenbedingungen und Kriterien, welche die Projekte erreichen müssen, um förderungsfähig zu sein.
- Konsultation: Während der Konsultationsphase wird den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, eigene Vorschläge einzureichen und zum Teil auch die Vorschläge anderer zu kommentieren.
- Überprüfung: Nach Ende der Konsultation werden alle Vorschläge daraufhin überprüft, ob sie den zuvor festgelegten Kriterien entsprechen. Diese Überprüfung findet meist durch die Stadtverwaltung statt, kann aber auch gemeinsam mit einer Jury aus der Bürgerschaft erfolgen.
- Abstimmung: Alle Ideen, die den formalen Kriterien entsprechen, werden anschließend zur Abstimmung freigegeben. In einer festgelegten Zeitspanne können jetzt wiederum die Bürgerinnen und Bürger darüber abstimmen, welche Vorschläge und Ideen sie für wichtig halten.
Umsetzung: Die Gewinner-Ideen werden anschließend ggf. politisch beschlossen und umgesetzt. Je nach Vorschlag ist es auch möglich, dass die Umsetzung durch den Ideengeber erfolgt oder zumindest unterstützt wird.
Rechtsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
Satzung über den Bürgerhaushalt der Stadt Spremberg/Grodk
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
Formblatt für das Einreichen eines Vorschlages, Abstimmungslisten je nach Abstimmungsjahr
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
- Das Alter von 12 Jahren muss erreicht sein.
- Gilt nur für Einwohner der Stadt Spremberg/Grodk.
- Angabe von Vor- und Zunahmen und Geburtsdatum muss zur Überprüfung der Einwohnerschaft angegeben werden.
- Vorschläge sollten kurz und prägnant mit einem genauen Standort beschrieben werden.
- Vorschläge dürfen nicht günstiger als 500 Euro und nicht teurer als 10.000 Euro sein (eigene Schätzung)
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
- Die Stadt Spremberg/Grodk ruft die Einwohnerinnen und Einwohner jährlich im Januar zur Einreichung von Vorschlägen für den Bürgerhaushalt auf. Die Einreichung von Vorschlägen zum Bürgerhaushalt kann ganzjährig erfolgen. Alle bis zum 30.04. des Kalenderjahres vorliegenden Vorschläge sind in demselben Jahr in das Verfahren einzubeziehen.
- 01.05. – 31.05. Die Vorschläge werden durch die Steuerungsgruppe geprüft.
- 1.06. – 30.09. Über die eingereichten Vorschläge wird öffentlich abgestimmt.
- ab dem 01.10. werden die Vorschläge durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und durch die Verwaltung umgesetzt.
In regelmäßigen Abständen wird über die Umsetzung der Maßnahmen berichtet.
Formulare
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
Die Vorschläge können schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei dem/der für den Bürgerhaushalt zuständigen Mitarbeiter/in der Stadtverwaltung
schriftlich eingereicht werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
Der Bürgerhaushalt von Spremberg/Grodk wird auch digital auf
www.mitmachen.Stadt-Spremberg.de
angeboten und dokumentiert.
Schlagwörter
Bürgerprojekte, Förderung, Einwohnerbeteiligung, Bürgerhaushalt, Bürgerbeteiligung
Welche Fristen muss ich beachten?
(siehe dazu auch Verfahrensablauf)
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Bearbeitungsdauer
(siehe dazu auch Verfahrensablauf)
Ausführliche Beschreibung
Im Rahmen eines Bürgerbudgets sollen Ideen und Projekte aus der Bürgerschaft umgesetzt werden. Dazu werden finanzielle Mittel bereitgestellt. Ziel ist es, einerseits das bürgerschaftliche Engagement zu fördern, andererseits Bürgerinnen und Bürger als Experten in die Gestaltung ihres direkten Umfelds mit einzubeziehen.
Das Bürgerbudget läuft typischerweise in mindestens 4 bzw. 5 Phasen ab:
- Information: Zunächst wird umfassend über das Bürgerbudget informiert, insbesondere über die zuvor festgelegten Rahmenbedingungen und Kriterien, welche die Projekte erreichen müssen, um förderungsfähig zu sein.
- Konsultation: Während der Konsultationsphase wird den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, eigene Vorschläge einzureichen und zum Teil auch die Vorschläge anderer zu kommentieren.
- Überprüfung: Nach Ende der Konsultation werden alle Vorschläge daraufhin überprüft, ob sie den zuvor festgelegten Kriterien entsprechen. Diese Überprüfung findet meist durch die Stadtverwaltung statt, kann aber auch gemeinsam mit einer Jury aus der Bürgerschaft erfolgen.
- Abstimmung: Alle Ideen, die den formalen Kriterien entsprechen, werden anschließend zur Abstimmung freigegeben. In einer festgelegten Zeitspanne können jetzt wiederum die Bürgerinnen und Bürger darüber abstimmen, welche Vorschläge und Ideen sie für wichtig halten.
Umsetzung: Die Gewinner-Ideen werden anschließend ggf. politisch beschlossen und umgesetzt. Je nach Vorschlag ist es auch möglich, dass die Umsetzung durch den Ideengeber erfolgt oder zumindest unterstützt wird.
Rechtsgrundlage(n)
Satzung über den Bürgerhaushalt der Stadt Spremberg/Grodk
Erforderliche Unterlagen
Formblatt für das Einreichen eines Vorschlages, Abstimmungslisten je nach Abstimmungsjahr
Voraussetzungen
- Das Alter von 12 Jahren muss erreicht sein.
- Gilt nur für Einwohner der Stadt Spremberg/Grodk.
- Angabe von Vor- und Zunahmen und Geburtsdatum muss zur Überprüfung der Einwohnerschaft angegeben werden.
- Vorschläge sollten kurz und prägnant mit einem genauen Standort beschrieben werden.
- Vorschläge dürfen nicht günstiger als 500 Euro und nicht teurer als 10.000 Euro sein (eigene Schätzung)
Verfahrensablauf
- Die Stadt Spremberg/Grodk ruft die Einwohnerinnen und Einwohner jährlich im Januar zur Einreichung von Vorschlägen für den Bürgerhaushalt auf. Die Einreichung von Vorschlägen zum Bürgerhaushalt kann ganzjährig erfolgen. Alle bis zum 30.04. des Kalenderjahres vorliegenden Vorschläge sind in demselben Jahr in das Verfahren einzubeziehen.
- 01.05. – 31.05. Die Vorschläge werden durch die Steuerungsgruppe geprüft.
- 1.06. – 30.09. Über die eingereichten Vorschläge wird öffentlich abgestimmt.
- ab dem 01.10. werden die Vorschläge durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und durch die Verwaltung umgesetzt.
In regelmäßigen Abständen wird über die Umsetzung der Maßnahmen berichtet.
Formulare
Die Vorschläge können schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei dem/der für den Bürgerhaushalt zuständigen Mitarbeiter/in der Stadtverwaltung
schriftlich eingereicht werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Bürgerhaushalt von Spremberg/Grodk wird auch digital auf www.mitmachen.Stadt-Spremberg.de angeboten und dokumentiert.