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Bewilligte Gelder für Forschungs- und Evaluierungsprojekte oder für eine institutionelle Förderung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ändern
Bewilligte Gelder für Forschungs- und Evaluierungsprojekte oder für eine institutionelle Förderung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit online ändern
Zum Formular
Ihr gefördertes Forschungs- oder Evaluierungsvorhaben im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit hat sich geändert? Dann müssen Sie das dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mitteilen.
Dahlmannstraße 4
53115 Bonn, Stadt
Postfach 120322
53045 Bonn, Stadt
Stresemannstraße 94
10963 Berlin, Stadt
+49 228 99535-3500
+49 228 99535-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer:
1 Jahr
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 bis 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Als gemeinnützige Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Fördermittel beantragen. Damit unterstützt das BMZ Ihre wissenschaftlichen oder anwendungsorientierten Forschungs- und Evaluierungsprojekte.
Wenn sich bei der bewilligten Förderung Änderungen ergeben, müssen Sie diese dem BMZ mitteilen. Zu diesen Änderungen gehören zum Beispiel:
- inhaltliche Änderung,
- Änderung der Projektlaufzeit,
- finanzielle Aufstockung,
- Reduzierung der Fördermittel,
- Umwidmung eines Einzelansatzes innerhalb des Finanzierungsplans sowie
- Mittelübertragung.
Rechtsgrundlage(n)
Bundeshaushalt (aktuelles Haushaltsjahr), Einzelplan 23, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Kapitel 2305, Titel 544 01, 532 04, 685 41 und 894 41.
§ 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
§ 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung – Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (AN Best-I)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (AN Best-I)
Artikel 215, Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Leitlinien für die bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
Erforderliche Unterlagen
- Änderungsantrag Projektförderung oder institutionelle Förderung
- Begründung der Änderung
- Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
- neuer Finanzierungsplan (außer bei rein inhaltlichen Änderungen)
Voraussetzungen
Das BMZ fördert Ihr Forschungs- und Evaluierungsprojekt oder Sie erhalten eine institutionelle Förderung vom BMZ.
Verfahrensablauf
Die Änderung Ihres geförderten Forschungs- und Evaluierungsprojektes oder eine institutionelle Förderung können Sie online oder per Post mitteilen.
Wenn Sie die Änderung online mitteilen wollen:
- Besprechen Sie den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie das Formular online aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
Wenn Sie die Änderung per Post mitteilen wollen:
- Besprechen Sie den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
- Schicken Sie Ihren formlosen Antrag zusammen mit einer Begründung der Änderung, einer Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens und gegebenenfalls dem neuen Finanzierungsplan per Post an das BMZ.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
Erkennt das BMZ Ihre Änderungen an, erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung.
Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach der Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ entsprechend eine Auszahlung oder eine Rückforderung.
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Schlagwörter
BMZ, Forschungsförderung, ForschungEvaluierungsinstitut, Entwicklungspolitik, institutionelle Förderung, anwendungsorientiert, Forschungsinstitut, Entwicklungs- und Schwellenländer, Evaluierungsförderung, Evaluierung, Entwicklungszusammenarbeit, Projektförderung
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Ausführliche Beschreibung
Als gemeinnützige Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Fördermittel beantragen. Damit unterstützt das BMZ Ihre wissenschaftlichen oder anwendungsorientierten Forschungs- und Evaluierungsprojekte.
Wenn sich bei der bewilligten Förderung Änderungen ergeben, müssen Sie diese dem BMZ mitteilen. Zu diesen Änderungen gehören zum Beispiel:
- inhaltliche Änderung,
- Änderung der Projektlaufzeit,
- finanzielle Aufstockung,
- Reduzierung der Fördermittel,
- Umwidmung eines Einzelansatzes innerhalb des Finanzierungsplans sowie
- Mittelübertragung.
Rechtsgrundlage(n)
Bundeshaushalt (aktuelles Haushaltsjahr), Einzelplan 23, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Kapitel 2305, Titel 544 01, 532 04, 685 41 und 894 41.
§ 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
§ 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung – Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (AN Best-I)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (AN Best-I)
Artikel 215, Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Leitlinien für die bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
Erforderliche Unterlagen
- Änderungsantrag Projektförderung oder institutionelle Förderung
- Begründung der Änderung
- Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
- neuer Finanzierungsplan (außer bei rein inhaltlichen Änderungen)
Voraussetzungen
Das BMZ fördert Ihr Forschungs- und Evaluierungsprojekt oder Sie erhalten eine institutionelle Förderung vom BMZ.
Verfahrensablauf
Die Änderung Ihres geförderten Forschungs- und Evaluierungsprojektes oder eine institutionelle Förderung können Sie online oder per Post mitteilen.
Wenn Sie die Änderung online mitteilen wollen:
- Besprechen Sie den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie das Formular online aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
Wenn Sie die Änderung per Post mitteilen wollen:
- Besprechen Sie den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
- Schicken Sie Ihren formlosen Antrag zusammen mit einer Begründung der Änderung, einer Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens und gegebenenfalls dem neuen Finanzierungsplan per Post an das BMZ.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
Erkennt das BMZ Ihre Änderungen an, erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung.
Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach der Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ entsprechend eine Auszahlung oder eine Rückforderung.
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.