Dienstleistung
Bewerber und Bewerberinnen als Luftfahrtpersonal beim Luftfahrt-Bundesamt melden
Bewerber und Bewerberinnen als Luftfahrt-Personal beim Luftfahrt-Bundesamt online melden
Zum Formular
Hier können Sie als zugelassene Ausbildungsorganisation oder genehmigte Ausbildungseinrichtung (ATO/NTO) eine Bewerbermeldung oder eine Folgemeldung an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.
Einrichtung
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
+49 531 2355-9099
+49 531 2355-0
Einrichtung
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 2
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
+49 531 23554299
+49 531 23554280
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
+49 531 23554299
+49 531 23554280
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist:
8 Tage
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Die Eintragung der Daten in die Datenbank des Luftfahrt-Bundesamts erfolgt in der Regel zeitnah nach der Antragstellung.
Bearbeitungsdauer: 3 Tage
Ausführliche Beschreibung
Mit der Bewerbermeldung kann eine ATO/NTO Bewerberinnen oder Bewerber melden sowie Folgemeldungen an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.
Sie übermitteln damit persönliche Daten des Bewerbers oder der Bewerberin, Angaben zu vorherigen Lizenzen und zur meldenden Ausbildungsorganisation.
Zur Übermittlung der Meldung ist es erforderlich, dass Sie notwendige Daten zur Flugschule angeben, so zum Beispiel den Namen und die Zulassungsnummer.
Mit der Übermittlung der Bewerbermeldung kann das Luftfahrt-Bundesamt die entsprechenden Informationen in seiner Datenbank speichern und den Bewerber oder die Bewerberin registrieren.
Erforderliche Unterlagen
Hauptantrag „Bewerbermeldung (ATO) gemäß § 19 LuftPersV“ beziehungsweise Antrag „Bewerbermeldung (NTO) gemäß § 19 LuftPersV“
Voraussetzungen
Alle nach dem Luftrecht von der Bewerberin oder dem Bewerber benötigten Unterlagen müssen vorab der ATO vorgelegt werden.
Verfahrensablauf
Um die Meldung für Bewerber und Bewerberinnen oder die Folgemeldung zu übermitteln, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Fehlende Unterlagen können Sie im Rahmen einer Folgemeldung nachreichen.
- Alternativ: Laden Sie das Formular zur Bewerbermeldung von der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes und senden Sie es per E-Mail an die darauf genannte Adresse.
Zudem überträgt das Luftfahrt-Bundesamt Ihre Daten in die interne Datenbank des Luftfahrt-Bundesamts.
Rechtsbehelf
- keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie: Im gesamten Prozess (Erstmeldung, inklusive Folgemeldung) sind keine Nachweise hochzuladen.
Schlagwörter
Übermittlung, Syllabus, NTO, Prüfling, Pilotinnen, Abnahme, Theoretische Prüfung, National Training Organisation, Prüfer, Ausbildungsorganisation, Theorie, Approved Training Organisation, Bevollmächtigte, Prüfende, ATO, Piloten, Prüfender, Theorieprüfung, Bevollmächtigter, Prüfung, Prüferin, Luftfahrt, Lizenz, Person
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 3 Tage
Ausführliche Beschreibung
Mit der Bewerbermeldung kann eine ATO/NTO Bewerberinnen oder Bewerber melden sowie Folgemeldungen an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.
Sie übermitteln damit persönliche Daten des Bewerbers oder der Bewerberin, Angaben zu vorherigen Lizenzen und zur meldenden Ausbildungsorganisation.
Zur Übermittlung der Meldung ist es erforderlich, dass Sie notwendige Daten zur Flugschule angeben, so zum Beispiel den Namen und die Zulassungsnummer.
Mit der Übermittlung der Bewerbermeldung kann das Luftfahrt-Bundesamt die entsprechenden Informationen in seiner Datenbank speichern und den Bewerber oder die Bewerberin registrieren.
Erforderliche Unterlagen
Hauptantrag „Bewerbermeldung (ATO) gemäß § 19 LuftPersV“ beziehungsweise Antrag „Bewerbermeldung (NTO) gemäß § 19 LuftPersV“
Voraussetzungen
Alle nach dem Luftrecht von der Bewerberin oder dem Bewerber benötigten Unterlagen müssen vorab der ATO vorgelegt werden.
Verfahrensablauf
Um die Meldung für Bewerber und Bewerberinnen oder die Folgemeldung zu übermitteln, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Fehlende Unterlagen können Sie im Rahmen einer Folgemeldung nachreichen.
- Alternativ: Laden Sie das Formular zur Bewerbermeldung von der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes und senden Sie es per E-Mail an die darauf genannte Adresse.
Zudem überträgt das Luftfahrt-Bundesamt Ihre Daten in die interne Datenbank des Luftfahrt-Bundesamts.
Rechtsbehelf
- keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie: Im gesamten Prozess (Erstmeldung, inklusive Folgemeldung) sind keine Nachweise hochzuladen.