Dienstleistung
Archivgut Einsicht gewähren
Sie können bei berechtigtem Interesse Archivgut einsehen.
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00-17:30
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr
Am Mühlenberg 3
14476 Golm
Postfach 600449
14404 Potsdam
Lesesaal
Montag bis Donnerstag: 9 –15 Uhr
Freitag: 9 –14 Uhr
Tel.: 0331 5674-270
Fax: 0331 5674-212
E-Mail: benutzerdienst@blha.brandenburg.de
0331 5674-212
0331 5674-0
Direktor: Herr Prof. Dr. Glauert
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
maximal 2 Monate
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird empfohlen. Bei nicht angemeldeten Archivbesuchen müssen unter Umständen längere Wartezeiten oder eine wiederholte Anreise in Kauf genommen werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
Verwaltungsgebührensatzung - Gebührenverzeichnis der Stadt Spremberg/Grodk
Ausführliche Beschreibung
Sie können z.B. zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut im jeweils zuständigen Archiv einsehen. Welches Archivgut für Ihre Fragestellung zuständig ist, erfahren Sie über entsprechende Beständeübersichten und Findmittel, die das jeweilige Archiv entweder im Internet oder vor Ort bereithält. Die Benutzung der Archive ist für jede Person auf Antrag möglich, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat.
Rechtsgrundlage(n)
Benutzungs- und Kostensatzung des jeweiligen Archivs
Brandenburgisches Archivgesetz (BbgArchivG)
Gebührenordnung (LHAGebO)
Brandenburgische Landeshauptarchiv-Benutzungsordnung (LHA-BenO)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
Archivsatzung der Stadt Spremberg/Grodk
1. Änderungssatzung zur Archivsatzung der Stadt Spremberg/Grodk
Erforderliche Unterlagen
ggf. Personalausweis, Vollmacht
Voraussetzungen
Die Benutzung des Archivs steht in den meisten Fällen jedem Bürger auf Antrag offen. Eine Hilfestellung beim Lesen und Verstehen alter oder fremdsprachlicher Schriften kann meistens nicht gewährt werden. Sie sollten nach Möglichkeit in der Lage sein, diese Schriften lesen zu können.
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Anliegen schriftlich, auch als E-Mail, an das Archiv richten.
Sie erhalten eine schriftliche Antwort des Archivs.
Wünschen Sie das Archiv direkt zu benutzen, so ist dies während der Öffnungszeiten möglich. Melden Sie Ihren Besuch möglichst schriftlich oder telefonisch vorher an und reservieren Sie sich einen Platz im Lesesaal.
Sie füllen vor Ort ein Antragsformular aus und werden ggf. von einem Archivar beraten.
Sie suchen in Findmitteln die Archivalien aus, die Sie einsehen wollen, bestellen diese zur Einsicht auf ausliegenden Bestellzetteln, erhalten das Archivgut zur Einsicht im Lesesaal (ggf. erst nach erforderlicher Vorprüfung zu einem neuen Termin) und geben dieses nach Einsichtnahme an die Lesesaalaufsicht zurück.
Hinweis:
Archive bieten in zunehmendem Maße die Möglichkeit an, den Zugriff auf Ihre Bestände online zu ermöglichen. Erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Stelle.
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage sind statthaft.
Formulare
Formulare: Antragsformular, Reproduktionsauftrag
Zuständige Stelle
das jeweilige Archiv
Übersicht zum Brandenburgischen Archivportal
Ansprechpunkt
das jeweilige Archiv
oder
Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA)
maximal 2 Monate
Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird empfohlen. Bei nicht angemeldeten Archivbesuchen müssen unter Umständen längere Wartezeiten oder eine wiederholte Anreise in Kauf genommen werden.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verwaltungsgebührensatzung - Gebührenverzeichnis der Stadt Spremberg/Grodk
Sie können z.B. zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut im jeweils zuständigen Archiv einsehen. Welches Archivgut für Ihre Fragestellung zuständig ist, erfahren Sie über entsprechende Beständeübersichten und Findmittel, die das jeweilige Archiv entweder im Internet oder vor Ort bereithält. Die Benutzung der Archive ist für jede Person auf Antrag möglich, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat.
Benutzungs- und Kostensatzung des jeweiligen Archivs
Brandenburgisches Archivgesetz (BbgArchivG)
Gebührenordnung (LHAGebO)
Brandenburgische Landeshauptarchiv-Benutzungsordnung (LHA-BenO)
Archivsatzung der Stadt Spremberg/Grodk
1. Änderungssatzung zur Archivsatzung der Stadt Spremberg/Grodk
ggf. Personalausweis, Vollmacht
Die Benutzung des Archivs steht in den meisten Fällen jedem Bürger auf Antrag offen. Eine Hilfestellung beim Lesen und Verstehen alter oder fremdsprachlicher Schriften kann meistens nicht gewährt werden. Sie sollten nach Möglichkeit in der Lage sein, diese Schriften lesen zu können.
Sie können Ihr Anliegen schriftlich, auch als E-Mail, an das Archiv richten.
Sie erhalten eine schriftliche Antwort des Archivs.
Wünschen Sie das Archiv direkt zu benutzen, so ist dies während der Öffnungszeiten möglich. Melden Sie Ihren Besuch möglichst schriftlich oder telefonisch vorher an und reservieren Sie sich einen Platz im Lesesaal.
Sie füllen vor Ort ein Antragsformular aus und werden ggf. von einem Archivar beraten.
Sie suchen in Findmitteln die Archivalien aus, die Sie einsehen wollen, bestellen diese zur Einsicht auf ausliegenden Bestellzetteln, erhalten das Archivgut zur Einsicht im Lesesaal (ggf. erst nach erforderlicher Vorprüfung zu einem neuen Termin) und geben dieses nach Einsichtnahme an die Lesesaalaufsicht zurück.
Hinweis:
Archive bieten in zunehmendem Maße die Möglichkeit an, den Zugriff auf Ihre Bestände online zu ermöglichen. Erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Stelle.
Widerspruch und Klage sind statthaft.
Formulare: Antragsformular, Reproduktionsauftrag
das jeweilige Archiv
Übersicht zum Brandenburgischen Archivportal
das jeweilige Archiv
oder
Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA)