Dienstleistung
Anzeige Aufnahme wegen Lärmbelästigung
Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Am schnellsten kann die Polizei auf einen Anruf reagieren.
Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg
Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Am schnellsten kann die Polizei auf einen Anruf reagieren.
Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt.
Einrichtung
Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Servicezeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Ordnungsbehörden der Gemeinden
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Ordnungsbehörden der Gemeinden