Sie wollen eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen .


Häufig gestellte Fragen

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.


Es gibt keine Frist.

Land Brandenburg:

Dauer: 1 Monat

Sie müssen die Anzeige spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme vorlegen.


Wenn Sie eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.

Anlagen zur Feuerbestattung sind alle technischen Einrichtungen, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dienen. Eine Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen wird auch als Krematorium bezeichnet.


Ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Feuerbestattungsanlage


Sie sind Betreiber einer technischen Einrichtung, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dient, also einer Feuerbestattungsanlage.


  • Sie zeigen den geplanten Betrieb Ihrer Feuerbestattungsanlage bis spätestens einen Monat vor Inbetriebnahme der für Sie zuständigen Behörde an.
  • Diese prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Rückfragen wendet sich die zuständige Behörde an Sie.

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.


Erstatten Sie die Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.


Landesamt für Umwelt (LfU),

Abteilung Technischer Umweltschutz 2


Emissionsüberwachung, Umweltschutz, Luftverunreinigung, Leichenverbrennung, Umwelteinwirkungen, Einäscherung, Luftschadstoffe, Luftverschmutzung, Beerdigung