Dienstleistung
Anlage zur Betankung von Kraftfahrzeugen (Tankstelle) - Anzeige der Inbetriebnahme Entgegennahme
Sie möchten eine Tankstelle in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies vorab bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Bearbeitungsfrist.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde anzeigen.
Erforderliche Unterlagen
Ausgefüllte Anzeige
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde ein
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige
- Bei Bedarf fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen an
Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.
Schlagwörter
Bundes-Immissionsschutzgesetz, Betreiber, BImSchG, Kraftfahrzeuge, Luftschadstoffe, BImSchV
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Bearbeitungsfrist.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde anzeigen.
Erforderliche Unterlagen
Ausgefüllte Anzeige
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde ein
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige
- Bei Bedarf fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen an
Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.
Schlagwörter
Bundes-Immissionsschutzgesetz, Betreiber, BImSchG, Kraftfahrzeuge, Luftschadstoffe, BImSchV