Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.


Adresse
Bahnhofstraße 1
03130 Spremberg/Grodk
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Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

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Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Häufig gestellte Fragen

Land Brandenburg:

Abhängig vom Einzelfall


Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

Land Brandenburg:

Sämtliche Führerscheine, welche vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind umzutauschen. Es gelten die folgenden Fristen:  

I. Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhabenden

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.01.2033

1953-1958

19.01.2022

1959-1964

19.01.2023

1965-1970

19.01.2024

1971 oder später 

19.01.2025

II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr

Umtausch bis:

1999-2001

19.01.2026

2002-2004

19.01.2027

2005-2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012-18.01.2013

19.01.2033


Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk

Anträge werden vom Bürgerbüro der Stadtverwaltung Spremberg/Grodk entgegengenommen und an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.

Der Antrag kann nur entgegengenommen werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen!

Die ausgestellten Führerscheine für o.g. Anträge können nach der Bearbeitung durch den Landkreis Spree-Neiße wieder im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Spremberg abgeholt werden.

Ein benötigtes Führungszeugnis kann ebenfalls im Bürgerbüro beantragt werden (Gebühr 13,00 €).



  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  • Führerschein

Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk

Welche Unterlagen erforderlich sind, können Sie bei der Führerscheinstelle des Landkreises Spree-Neiße, im Bürgerbüro oder einer Fahrschule erfragen.

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Anträge finden Sie auch im Internet unter http://www.lkspn.de/buergerservice/formular_antrag_service.html



  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
  • Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.

Land Brandenburg:

Sie müssen Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis sein.


Land Brandenburg:

Der Antrag auf Ausstellung des neuen Kartenführerscheines muss persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

Nach der Vorlage aller notwendiger Unterlagen wird die Herstellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin beauftragt.

Der fertige Führerschein wird ihnen in der Regel direkt von der Bundesdruckerei zugesandt.


Land Brandenburg:

Führerscheindokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, werden mit einem Ablaufdatum versehen, das die Zeit bis zum Erhalt des neuen Führerscheins überbrückt.


Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Inhabers der Fahrerlaubnis (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).


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