Hier erfahren Sie, wie Sie einen elektronischen aktuellen Abdruck aus dem Registerblatt aus dem Genossenschaftsregister vom Registerportal anfordern können.


Häufig gestellte Fragen

Sie können einen elektronischen aktuellen Abdruck aus dem Registerblatt des Genossenschaftsregisters kostenfrei und ohne Registrierung über das gemeinsame Registerportal der Länder herunterladen und ausdrucken.

Beim Registergericht kann auch ein elektronischer Auszug beantragt werden. Dafür fallen folgende Gebühren an:

- unbeglaubigte Datei: 5,00 €

- beglaubigte Datei: 10,00 €


Mit dem gemeinsamen Registerportal der Länder können Sie Abdrucke des Registerinhalts und zum Genossenschaftsregister eingereichte Dokumente selbständig herunterladen und ausdrucken. Sie können das Registerportal ohne Registrierung und kostenfrei nutzen. 
Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern oder Registernummern gezielt z.B. nach registrierten Unternehmen zu suchen.
Alternativ können Sie beim Registergericht einen Ausdruck aus den elektronisch geführten Registern beantragen. Soweit Schriftstücke nur in Papierform vorliegen, werden Abschriften gefertigt.

Darüber hinaus können Sie die Register auch weiterhin während der Geschäftszeiten im Registergericht (kostenfrei) einsehen und dort (gebührenpflichtig) einen Ausdruck oder eine Abschrift anfertigen lassen.


Gemeinsames Registerportal der Länder

§ 156 GenG Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 4 Satz 1 HGB,  § 1 GenRegV in Verbindung mit  § 30a Abs. 4 S. 1 , 3 u. 4, Abs. 5 HRV

§ 156  Absatz 1 Satz 1 Genossenschaftsgesetz (GenG) in Verbindung mit § 9 Absatz 4 Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB), § 1 Genossenschaftsregisterverordnung (GenRegV) in Verbindung mit § 30a Absatz 4 Satz 1, 3 u. 4, Absatz 5 Handelsregisterverordnung (HRV)

§ 156 GenG - Anwendbarkeit von Vorschriften über das Handelsregister; Bekanntmachung von Eintragungen, Registerbekanntmachungen

§ 9 HGB - Einsichtnahme in das Handelsregister und das Unternehmensregister


Sie können den elektronischen aktuellen Abdruck aus dem Registerblatt des Genossenschaftsregisters über das gemeinsame Registerportal der Länder anfordern. Dort stehen Ihnen verschiedene Auszüge zur Verfügung, darunter der aktuelle Ausdruck mit einem Überblick über alle gültigen Eintragungen sowie der chronologische Ausdruck.


Sie beantragen persönlich oder schriftlich (einfache Form) einen Ausdruck oder eine Abschrift aus dem jeweiligen Register beim zuständigen Registergericht.
Dabei sollten Sie genau angeben, welche Art (amtlich/beglaubigt oder nicht amtlich/unbeglaubigt) Sie wünschen.
Ausdrucke können Ihnen auch elektronisch übermittelt werden, wenn Sie dies in Ihrem Antrag angeben.


Es besteht über das gemeinsame Registerportal der Länder jedoch auch die Möglichkeit, den Inhalt eines Registerblattes sowie weitere Daten eines Rechtsträgers elektronisch einzusehen. Mit dem gemeinsamen Registerportal der Länder bietet die Justiz die Möglichkeit, an jedem PC-Arbeitsplatz und zu jeder Zeit Einsicht in die Genossenschaftssregister aller Bundesländer zu nehmen.

Um dieses Angebot nutzen zu können, ist die Webseite https://www.handelsregister.de/ aufzurufen. Anschließend können mithilfe der benutzerfreundlichen Suchfunktionen alle eingetragenen Rechtsträger auch ohne Kenntnis von Registernummer und genauer Firmierung gefunden werden. Teile der Firma reichen meist bereits aus, um den gesuchten Rechtsträger in dem jeweiligen Register ausfindig zu machen. Der Registerinhalt wird unmittelbar auf dem Bildschirm angezeigt und kann bei Bedarf wahlweise in Form eines chronologischen, historischen oder aktuellen Ausdrucks als Datei im gängigen PDF-Format heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Die Aktualität der bereits einsehbaren Daten des gemeinsamen Registerportals der Länder ist jederzeit gewährleistet. Sie erhalten authentische Daten aus dem amtlichen Register, da die Recherche unmittelbar auf den Echtdatenbestand des jeweiligen Genossenschaftsregisters zugreift.

Daneben ermöglicht das Registerportal den Abruf von Dokumenten, die auf elektronischem Wege dem Registergericht zugesandt wurden und zum Abruf im sogenannten Registerordner freigegeben wurden, wie z. B. Anmeldungen zum Register,  und Satzungen .

Bei Fragen zum Gebrauch des gemeinsamen Registerportals der Länder wenden Sie sich bitte an die Servicestelle des gemeinsamen Registerportals der Länder beim Amtsgericht Hagen (Westf.):

Amtsgericht Hagen

- Servicestelle Registerportal -

Heinitzstr. 42

58097 Hagen

Tel.: +49 (0)2331 985 112

(Mo bis Fr 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr, ausgenommen Feiertage in NRW)

Fax: +49 (0)211 87565 114 100

E-Mail: service@handelsregister.de


Für die Eintragungen in den jeweiligen Registern sind die registerführenden Amtsgerichte zuständig. Bei Fragen zum Inhalt wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Amtsgericht. Über die Webseite Justizportal NRW können Sie das örtlich zuständige Gericht ermitteln.


Justizportal NRW
Weitere Informationen erhalten Sie hier

Im Land Brandenburg ist das  Genossenschaftsregisterbei den Amtsgerichten Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam konzentriert.


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