Dienstleistung
Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung Bewilligung
Geschädigte können für anerkannte Schädigungsfolgen ergänzend besondere medizinische und psychotherapeutische Leistungen, Hilfsmittel sowie eine Pauschale für außergewöhnlichen Kleiderverschleiß erhalten.
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Antrag ist kostenlos
Ausführliche Beschreibung
Wenn bei Ihnen eine Schädigungsfolge anerkannt wurde, haben Sie Anspruch auf über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinaus gehende Leistungen, wenn dies unter Berücksichtigung Ihrer Situation notwendig ist. Solche Leistungen sind zum Beispiel besondere psychotherapeutische Leistungen, besondere zahnärztliche Leistungen, besondere heilpädagogische Leistungen, besondere Arzneimittel oder besondere Leistungen im Rahmen einer stationären Behandlung.
Kosten, die über das schädigungsbedingte Notwendige hinaus gehen, müssen Sie selbst tragen.
Als Geschädigter erhalten Sie darüber hinaus Hilfsmittel sowie einen Pauschbetrag für außergewöhnlichen Verschleiß an Kleidung und Wäsche, sollte Ihre Schädigungsfolge dies erforderlich machen. Hierbei ist zu beachten, dass Zahnersatz nicht als Hilfsmittel gilt.
Auch Sie als Angehöriger, Hinterbliebener oder Nahestehender können Anspruch auf ergänzende Leistungen der Krankenbehandlung haben. So sind ergänzende Leistungen der Psychotherapie für Sie vorgesehen, wenn Ihre psychische Gesundheit infolge des schädigenden Ereignisses beeinträchtigt ist, die Behandlung jedoch durch Ihre individuelle Absicherung nicht ausreichend abgedeckt wird, aber zur Erreichung des Behandlungserfolges notwendig ist.
Voraussetzungen
Anerkennung einer Schädigungsfolge
Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales und Versorgung
Schlagwörter
Angehörige, Geschädigte, Hinterbliebene, Psychische Belastung, Krankenbehandlung, medizinische Behandlung, medizinische Versorgung, Soziale Entschädigung, Soziales Entschädigungsrecht, SGB XIV, Betroffene von Straftaten, Opferentschädigung, Gewaltopfer, sexualisierte Gewalt, Gesundheitsschädigung, Versorgungsleistungen, Entschädigungsleistungen, Krankenversorgung, psychotherapeutische Behandlung, Arzneimittelversorgung, Hilfsmittelversorgung, Kleiderverschleiß
Welche Gebühren fallen an?
Antrag ist kostenlos
Ausführliche Beschreibung
Wenn bei Ihnen eine Schädigungsfolge anerkannt wurde, haben Sie Anspruch auf über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinaus gehende Leistungen, wenn dies unter Berücksichtigung Ihrer Situation notwendig ist. Solche Leistungen sind zum Beispiel besondere psychotherapeutische Leistungen, besondere zahnärztliche Leistungen, besondere heilpädagogische Leistungen, besondere Arzneimittel oder besondere Leistungen im Rahmen einer stationären Behandlung.
Kosten, die über das schädigungsbedingte Notwendige hinaus gehen, müssen Sie selbst tragen.
Als Geschädigter erhalten Sie darüber hinaus Hilfsmittel sowie einen Pauschbetrag für außergewöhnlichen Verschleiß an Kleidung und Wäsche, sollte Ihre Schädigungsfolge dies erforderlich machen. Hierbei ist zu beachten, dass Zahnersatz nicht als Hilfsmittel gilt.
Auch Sie als Angehöriger, Hinterbliebener oder Nahestehender können Anspruch auf ergänzende Leistungen der Krankenbehandlung haben. So sind ergänzende Leistungen der Psychotherapie für Sie vorgesehen, wenn Ihre psychische Gesundheit infolge des schädigenden Ereignisses beeinträchtigt ist, die Behandlung jedoch durch Ihre individuelle Absicherung nicht ausreichend abgedeckt wird, aber zur Erreichung des Behandlungserfolges notwendig ist.
Voraussetzungen
Anerkennung einer Schädigungsfolge
Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales und Versorgung