Geschädigte können für anerkannte Schädigungsfolgen ergänzend besondere medizinische und psychotherapeutische Leistungen, Hilfsmittel sowie eine Pauschale für außergewöhnlichen Kleiderverschleiß erhalten.


Häufig gestellte Fragen

Wenn bei Ihnen eine Schädigungsfolge anerkannt wurde, haben Sie Anspruch auf über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinaus gehende Leistungen, wenn dies unter Berücksichtigung Ihrer Situation notwendig ist. Solche Leistungen sind zum Beispiel besondere psychotherapeutische Leistungen, besondere zahnärztliche Leistungen, besondere heilpädagogische Leistungen, besondere Arzneimittel oder besondere Leistungen im Rahmen einer stationären Behandlung.

Kosten, die über das schädigungsbedingte Notwendige hinaus gehen, müssen Sie selbst tragen.

Als Geschädigter erhalten Sie darüber hinaus Hilfsmittel sowie einen Pauschbetrag für außergewöhnlichen Verschleiß an Kleidung und Wäsche, sollte Ihre Schädigungsfolge dies erforderlich machen. Hierbei ist zu beachten, dass Zahnersatz nicht als Hilfsmittel gilt. 

Auch Sie als Angehöriger, Hinterbliebener oder Nahestehender können Anspruch auf ergänzende Leistungen der Krankenbehandlung haben. So sind ergänzende Leistungen der Psychotherapie für Sie vorgesehen, wenn Ihre psychische Gesundheit infolge des schädigenden Ereignisses beeinträchtigt ist, die Behandlung jedoch durch Ihre individuelle Absicherung nicht ausreichend abgedeckt wird, aber zur Erreichung des Behandlungserfolges notwendig ist.


Anerkennung einer Schädigungsfolge


Landesamt für Soziales und Versorgung


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