Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) – einen Verwendungsnachweis einreichen


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Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) – eine Nachlieferung einreichen


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Wenn Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten haben, ist der Bewilligungsbehörde ein Verwendungsnachweis nach Erfüllung des Zuwendungszwecks vorzulegen. Die Vorlagefrist für den Verwendungsnachweis sowie die einzureichenden Unterlagen sind in den Nebenbestimmungen festgelegt.


Häufig gestellte Fragen

Der Verwendungsnachweis muss fristgerecht eingereicht werden. Das genaue Datum können Sie aus dem Zuwendungsbescheid entnehmen.


Ihr Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde möglichst zeitnah geprüft.


Wenn Sie für eine Maßnahme aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) einen Zuwendungsbescheid des LASV erhalten haben, ist die Verwendung der Zuwendung nach Erfüllung des Zuwendungszwecks durch die Einreichung eines Verwendungsnachweises nachzuweisen. Was in Ihrem Fall zu welchem Zeitpunkt einzureichen ist, ist in den Nebenbestimmungen festgelegt.


  • Zahlenmäßiger Nachweis
  • Einnahmen-/Ausgabenliste
  • ggf. nachgeforderte Unterlagen, die mit dem Verwendungsnachweis eingereicht werden müssen

Zahlenmäßiger Nachweis
Einnahmen-/Ausgabenliste

  • Sie haben einen Zuwendungsbescheid für eine Maßnahme aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) des LASV erhalten.
  • Sie sind verpflichtet, dem LASV einen Verwendungsnachweis zu übergeben.
  • Die Vorlagefrist für die Einreichung des Verwendungsnachweises sowie die einzureichenden Unterlagen sind im Zuwendungsbescheid festgelegt.
  • Auf die Einreichung von Originalbelegen wird vorerst verzichtet.

Zur Einreichung des Verwendungsnachweises rufen Sie das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.

Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Verwendungsnachweis online ab.

Der Verwendungsnachweis wird vom LASV geprüft. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie einen Prüfbescheid.

Bei Unklarheiten oder fehlenden Angaben nimmt das LASV Kontakt zu Ihnen auf.


  • Widerspruch
  • weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Zuwendungsbescheid
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)


Förderung, Zuwendung, Lottomittel, Glücksspielabgabe, gemeinnützige Projekte, Abrechnung, Verwendungsnachweis