Dienstleistung
Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) – eine Rückzahlung anzeigen
Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) – eine Rückzahlung anzeigen
Zum Formular
Wenn Sie den Zuwendungsbescheid des LASV erhalten haben und es ergeben sich Rückzahlungen, ist unverzüglich die Bewilligungsbehörde zu informieren (Nr. 5 ANBest).
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Über nicht mehr benötigte oder nicht innerhalb von
drei
Monaten verausgabte Mittel ist das LASV unverzüglich zu informieren.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Die Zahlungsmodalitäten werden Ihnen zeitnah mitgeteilt.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie für eine Maßnahme aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) einen Zuwendungsbescheid des LASV erhalten haben und es werden Mittel während bzw. nach Beendigung der Maßnahme nicht mehr benötigt, ist dies dem LASV unverzüglich mitzuteilen. Sofern Haushaltsmittel nicht innerhalb von drei Monaten nach der Auszahlung verbraucht wurden, ist unverzüglich die Bewilligungsbehörde zu informieren.
Erforderliche Unterlagen
- keine
- ggf. geänderter Finanzierungsplan
- ggf. geänderte Unterlagen, die mit dem Antrag eingereicht wurden
Voraussetzungen
- Sie haben einen Zuwendungsbescheid für eine Maßnahme aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) des LASV erhalten.
- Sie sind verpflichtet, dem LASV unverzüglich Änderungen von Inhalten des Zuwendungsbescheids mitteilen, wenn diese relevant für die Zuwendung (Nr. 5 ANBest) sind.
- Daher ist die Bewilligungsbehörde unverzüglich darüber zu informieren, wenn
- Mittel während der Maßnahme bzw. nach Beendigung der Maßnahme nicht mehr benötigt werden
- Haushaltsmittel nicht innerhalb von drei Monaten nach der Auszahlung verbraucht wurden.
- Über die Modalitäten der Rückzahlung werden Sie nach Ihrer Mitteilung informiert.
Verfahrensablauf
Zur Anzeige von Rückzahlungen rufen Sie das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
Über die Modalitäten der Rückzahlung werden Sie nach Ihrer Mitteilung informiert. Sie erhalten die Bankverbindung und das als Verwendungszweck anzugebene Kassenzeichen.
Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LASV Kontakt zu Ihnen auf.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Zuwendungsbescheid
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Schlagwörter
Förderung, Zuwendung, Lottomittel, Glücksspielabgabe, gemeinnützige Projekte, Mitteilungspflicht, Rückzahlung, Nicht benötigte Mittel, Mittel zurückzahlen, Minderausgaben, Kassenzeichen
Welche Fristen muss ich beachten?
Über nicht mehr benötigte oder nicht innerhalb von drei Monaten verausgabte Mittel ist das LASV unverzüglich zu informieren.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Die Zahlungsmodalitäten werden Ihnen zeitnah mitgeteilt.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie für eine Maßnahme aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) einen Zuwendungsbescheid des LASV erhalten haben und es werden Mittel während bzw. nach Beendigung der Maßnahme nicht mehr benötigt, ist dies dem LASV unverzüglich mitzuteilen. Sofern Haushaltsmittel nicht innerhalb von drei Monaten nach der Auszahlung verbraucht wurden, ist unverzüglich die Bewilligungsbehörde zu informieren.
Erforderliche Unterlagen
- keine
- ggf. geänderter Finanzierungsplan
- ggf. geänderte Unterlagen, die mit dem Antrag eingereicht wurden
Voraussetzungen
- Sie haben einen Zuwendungsbescheid für eine Maßnahme aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) des LASV erhalten.
- Sie sind verpflichtet, dem LASV unverzüglich Änderungen von Inhalten des Zuwendungsbescheids mitteilen, wenn diese relevant für die Zuwendung (Nr. 5 ANBest) sind.
- Daher ist die Bewilligungsbehörde unverzüglich darüber zu informieren, wenn
- Mittel während der Maßnahme bzw. nach Beendigung der Maßnahme nicht mehr benötigt werden
- Haushaltsmittel nicht innerhalb von drei Monaten nach der Auszahlung verbraucht wurden.
- Über die Modalitäten der Rückzahlung werden Sie nach Ihrer Mitteilung informiert.
Verfahrensablauf
Zur Anzeige von Rückzahlungen rufen Sie das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
Über die Modalitäten der Rückzahlung werden Sie nach Ihrer Mitteilung informiert. Sie erhalten die Bankverbindung und das als Verwendungszweck anzugebene Kassenzeichen.
Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LASV Kontakt zu Ihnen auf.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Zuwendungsbescheid
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)