Dienstleistung
Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) – einen Änderungsantrag stellen
Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) – einen Änderungsantrag stellen
Zum Formular
Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) – eine Nachlieferung einreichen
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Wenn sich Änderungen zu Ihrem gestellten Antrag ergeben, sind diese unverzüglich dem LASV mitzuteilen. Wenn Sie bereits den Zuwendungsbescheid erhalten haben, und es haben sich zuwendungsrelevante Änderungen ergeben, müssen die Änderungen dem LASV unverzüglich mitgeteilt werden.
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Änderungsantrag muss unverzüglich gestellt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Ihr Änderungsantrag wird zeitnah geprüft.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie für eine Maßnahme aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) einen Antrag gestellt haben oder einen Zuwendungsbescheid des LASV erhalten haben und es haben sich zuwendungsrelevante Änderungen ergeben, ist dies dem LASV unverzüglich mitzuteilen.
Erforderliche Unterlagen
- keine
- ggf. geänderter Finanzierungsplan
- ggf. geänderte Unterlagen, die mit dem Antrag eingereicht wurden
- die Bewilligungsbehörde behält sich vor, weitere Nachweise einzufordern
Voraussetzungen
- Sie haben einen Antrag für eine Maßnahme aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) gestellt.
- Sie haben einen Zuwendungsbescheid für eine Maßnahme aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) erhalten.
Verfahrensablauf
Zur Anzeige von Änderungen rufen Sie das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Änderungsantrag online ab.
Der Änderungsantrag wird vom LASV geprüft und es wird ggf. ein Änderungsbescheid erstellt.
Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LASV Kontakt zu Ihnen auf.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Zuwendungsbescheid
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Schlagwörter
Förderung, Änderung, Mitteilung, Zuwendung, Lottomittel, Glücksspielabgabe, gemeinnützige Projekte, Änderungsantrag, Mitteilungspflicht, Information
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Änderungsantrag muss unverzüglich gestellt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Ihr Änderungsantrag wird zeitnah geprüft.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie für eine Maßnahme aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) einen Antrag gestellt haben oder einen Zuwendungsbescheid des LASV erhalten haben und es haben sich zuwendungsrelevante Änderungen ergeben, ist dies dem LASV unverzüglich mitzuteilen.
Erforderliche Unterlagen
- keine
- ggf. geänderter Finanzierungsplan
- ggf. geänderte Unterlagen, die mit dem Antrag eingereicht wurden
- die Bewilligungsbehörde behält sich vor, weitere Nachweise einzufordern
Voraussetzungen
- Sie haben einen Antrag für eine Maßnahme aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) gestellt.
- Sie haben einen Zuwendungsbescheid für eine Maßnahme aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) erhalten.
Verfahrensablauf
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Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Änderungsantrag online ab.
Der Änderungsantrag wird vom LASV geprüft und es wird ggf. ein Änderungsbescheid erstellt.
Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LASV Kontakt zu Ihnen auf.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Zuwendungsbescheid
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)