Dienstleistung
Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung als Geschädigter beantragen
Wenn Sie durch bestimmte Ereignisse (Gewalttat, Impfung, Kriegsfolge, Zivildienstbeschädigung) gesundheitlich geschädigt wurden, können Sie soziale Entschädigungsleistungen in Form von Geldleistungen und Sachleistungen erhalten.
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Leistungen werden grundsätzlich frühestens ab der Antragstellung erbracht. Leistungen werden auch für Zeiträume vor der Antragstellung erbracht, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach dem schädigenden Ereignis gestellt wird.
Welche Gebühren fallen an?
D
er Antrag ist kostenlos.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von den Gegebenheiten im jeweiligen Einzelfall ab.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie aufgrund eines schädigenden Ereignisses, Gesundheitsschäden erlitten haben, können Sie Unterstützung und Entschädigung erhalten. Schädigende Ereignisse können zum Beispiel eine Gewalttat (körperlich oder psychisch), eine medizinische Behandlung oder eine Impfung sein. Die Entschädigung hilft, die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen zu bewältigen, eventuelle Einkommensverluste auszugleichen und die Kosten für medizinische Behandlungen und Rehabilitationen zu decken. Mögliche Betroffene können Zivildienstbeschädigte, Kriegsopfer, Impfgeschädigte oder Opfer von Gewalttaten sowie Personen, die durch die Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurden, die aus politischen Gründen außerhalb der BRD in Gewahrsam genommen wurden, Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR oder Opfer rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen in der ehemaligen DDR sein.
Ob und welche Leistungen für Sie in Betracht kommen, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.
Dies können je nach Bedarf Beratungs- und Unterstützungsleistungen, Leistungen des Fallmanagements und in einer Traumaambulanz, Leistungen zur Krankenbehandlung, zur Teilhabe und bei Pflegebedürftigkeit, Psychotherapeutische Leistungen, sowie monatliche Entschädigungszahlungen und weitere Geld- oder Sachleistungen sein.
Erforderliche Unterlagen
Für den Erstantrag sind folgende Nachweise erforderlich:
- Nachweis des schädigenden Ereignisses, zum Beispiel: Nachweise des Strafverfahrens (Polizeiberichte, Gerichtsentscheidungen, Gerichtsurteile, Zeugenaussagen), Nachweise der Impfung
- ärztliche Bescheinigungen über die Schädigungsfolgen und die Behandlungshistorie
- weitere medizinische Unterlagen (zum Beispiel Krankenhausbericht, Therapiebericht)
Falls Sie erforderliche Nachweise dem Antrag nicht beifügen, wird die zuständige Behörde aufgrund Ihrer Angaben von Amts wegen ermitteln und erbittet hierfür eine Einverständniserklärung.
Voraussetzungen
- Sie haben aufgrund eines schädigenden Ereignisses unmittelbar eine gesundheitliche Schädigung erlitten und können den direkten oder wesentlichen Zusammenhang nachweisen.
- Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, die (voraussichtlich) über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten bestehen.
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, sich aber zum Tatzeitpunkt vorübergehend im Ausland befunden und haben dort durch ein schädigendes Ereignis eine gesundheitliche Schädigung erlitten, oder
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten.
Verfahrensablauf
Die Behörde prüft Ihren eingereichten Antrag, erbittet bei Bedarf weitere Informationen oder Nachweise und entscheidet über die Gewährung der Leistung und deren Umfang. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.
Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:
- Reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde (Träger des Sozialen Entschädigungsrechts) ein.
- Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche geprüft. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
- Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
- Der Onlineantrag ist auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren bei Antragstellung per Post.
Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen:
- Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der zuständigen Behörde vereinbaren.
- Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
- Im Fallmanagement wird bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen erörtert.
- Von der Ansprechperson erhalten Sie die Antragsformulare. Bitte fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Behörde zurück.
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren bei Antragstellung per Post.
Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:
- Reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde (Träger des Sozialen Entschädigungsrechts) ein.
- Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche geprüft. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
- Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Rechtsbehelf
Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen, wie und wo Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Klage: Gegen den Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erhoben werden. Weitere Informationen, wie und wo Sie die Klage einreichen, finden Sie im Bescheid über Ihren Widerspruch.
Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Abteilung 2 - Soziales Entschädigungsrecht
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)
Schlagwörter
Heilmittel, Hilfsmittel, Hinterbliebene, Gesundheitsstörung, Unterstützung, Pflegeleistungen, Gesundheitsschaden, Opfer, Angehörige, Erwerbsunfähigkeit, Wehrdienstbeschädigte, Soziale Entschädigung, Gewaltopfer, Betroffene von Straftaten, medizinische Behandlung, Terrortaten, Kriegsauswirkungen, soziales Entschädigungsrecht, Gewalttaten, sexualisierte Gewalt, psychische Gewalt, gesundheitliche Schäden, psychotherapeutische Erstversorgung, Impfgeschädigte, Zivildienstbeschädigte, schnelle Hilfen, Traumaambulanz, Fallmanagement, Teilhabeleistungen, Fürsorgestellen, Versorgungsämter, Witwenunterstützung, Opferentschädigung, OEG, Bundesversorgungsgesetz BVG
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Leistungen werden grundsätzlich frühestens ab der Antragstellung erbracht. Leistungen werden auch für Zeiträume vor der Antragstellung erbracht, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach dem schädigenden Ereignis gestellt wird.
Welche Gebühren fallen an?
D er Antrag ist kostenlos.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von den Gegebenheiten im jeweiligen Einzelfall ab.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie aufgrund eines schädigenden Ereignisses, Gesundheitsschäden erlitten haben, können Sie Unterstützung und Entschädigung erhalten. Schädigende Ereignisse können zum Beispiel eine Gewalttat (körperlich oder psychisch), eine medizinische Behandlung oder eine Impfung sein. Die Entschädigung hilft, die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen zu bewältigen, eventuelle Einkommensverluste auszugleichen und die Kosten für medizinische Behandlungen und Rehabilitationen zu decken. Mögliche Betroffene können Zivildienstbeschädigte, Kriegsopfer, Impfgeschädigte oder Opfer von Gewalttaten sowie Personen, die durch die Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurden, die aus politischen Gründen außerhalb der BRD in Gewahrsam genommen wurden, Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR oder Opfer rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen in der ehemaligen DDR sein.
Ob und welche Leistungen für Sie in Betracht kommen, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.
Dies können je nach Bedarf Beratungs- und Unterstützungsleistungen, Leistungen des Fallmanagements und in einer Traumaambulanz, Leistungen zur Krankenbehandlung, zur Teilhabe und bei Pflegebedürftigkeit, Psychotherapeutische Leistungen, sowie monatliche Entschädigungszahlungen und weitere Geld- oder Sachleistungen sein.
Erforderliche Unterlagen
Für den Erstantrag sind folgende Nachweise erforderlich:
- Nachweis des schädigenden Ereignisses, zum Beispiel: Nachweise des Strafverfahrens (Polizeiberichte, Gerichtsentscheidungen, Gerichtsurteile, Zeugenaussagen), Nachweise der Impfung
- ärztliche Bescheinigungen über die Schädigungsfolgen und die Behandlungshistorie
- weitere medizinische Unterlagen (zum Beispiel Krankenhausbericht, Therapiebericht)
Falls Sie erforderliche Nachweise dem Antrag nicht beifügen, wird die zuständige Behörde aufgrund Ihrer Angaben von Amts wegen ermitteln und erbittet hierfür eine Einverständniserklärung.
Voraussetzungen
- Sie haben aufgrund eines schädigenden Ereignisses unmittelbar eine gesundheitliche Schädigung erlitten und können den direkten oder wesentlichen Zusammenhang nachweisen.
- Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, die (voraussichtlich) über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten bestehen.
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, sich aber zum Tatzeitpunkt vorübergehend im Ausland befunden und haben dort durch ein schädigendes Ereignis eine gesundheitliche Schädigung erlitten, oder
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten.
Verfahrensablauf
Die Behörde prüft Ihren eingereichten Antrag, erbittet bei Bedarf weitere Informationen oder Nachweise und entscheidet über die Gewährung der Leistung und deren Umfang. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.
Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:
- Reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde (Träger des Sozialen Entschädigungsrechts) ein.
- Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche geprüft. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
- Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
- Der Onlineantrag ist auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren bei Antragstellung per Post.
Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen:
- Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der zuständigen Behörde vereinbaren.
- Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
- Im Fallmanagement wird bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen erörtert.
- Von der Ansprechperson erhalten Sie die Antragsformulare. Bitte fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Behörde zurück.
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren bei Antragstellung per Post.
Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:
- Reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde (Träger des Sozialen Entschädigungsrechts) ein.
- Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche geprüft. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
- Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Rechtsbehelf
Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen, wie und wo Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Klage: Gegen den Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erhoben werden. Weitere Informationen, wie und wo Sie die Klage einreichen, finden Sie im Bescheid über Ihren Widerspruch.
Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Abteilung 2 - Soziales Entschädigungsrecht
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)