Dienstleistung
Mitwirkung in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen durch Bildung eines Einrichtungsbeirates Entgegennahme
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Als Einrichtungsleitung müssen Sie der Aufsicht für unterstützende Wohnformen mitteilen, wenn ein Bewohnerschaftsrat gewählt worden ist.
Rechtsgrundlage(n)
Mitteilungspflicht für Einrichtungsleitung § 3 Absatz 2 S.1 Einrichtungsmitwirkungsverordung
Aufgaben des Bewohnerschaftsrats § 2 Einrichtungsmitwirkungsverordnung
Aufgaben des Leistungsanbieters und der Leitung § 3 Einrichtungsmitwirkungsverordnung
§ 16 PBWoG
Verordnung über die Mitwirkung von Bewohnerinnen und Bewohnern in Einrichtungen und den Einrichtungen gleichgestellten Wohnformen nach dem Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetz (Einrichtungsmitwirkungsverordnung - EMitwV)
Gesetz über das Wohnen mit Pflege und Betreuung des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz - BbgPBWoG)
Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales und Versorgung Aufsicht für unterstützende Wohnformen
Je nach Standort der Wohnform:
- Postfach 10 01 23
03001 Cottbus
- Postfach 19 51
15209 Frankfurt (Oder)
- Postfach 60 15 51
14415 Potsdam
Ausführliche Beschreibung
Als Einrichtungsleitung müssen Sie der Aufsicht für unterstützende Wohnformen mitteilen, wenn ein Bewohnerschaftsrat gewählt worden ist.
Rechtsgrundlage(n)
Mitteilungspflicht für Einrichtungsleitung § 3 Absatz 2 S.1 Einrichtungsmitwirkungsverordung
Aufgaben des Bewohnerschaftsrats § 2 Einrichtungsmitwirkungsverordnung
Aufgaben des Leistungsanbieters und der Leitung § 3 Einrichtungsmitwirkungsverordnung
§ 16 PBWoG
Verordnung über die Mitwirkung von Bewohnerinnen und Bewohnern in Einrichtungen und den Einrichtungen gleichgestellten Wohnformen nach dem Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetz (Einrichtungsmitwirkungsverordnung - EMitwV)
Gesetz über das Wohnen mit Pflege und Betreuung des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz - BbgPBWoG)
Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales und Versorgung Aufsicht für unterstützende Wohnformen
Je nach Standort der Wohnform:
- Postfach 10 01 23
03001 Cottbus
- Postfach 19 51
15209 Frankfurt (Oder)
- Postfach 60 15 51
14415 Potsdam