Häufig gestellte Fragen

Beabsichtigen Sie den Betrieb einer Einrichtung gemäß § 4 BbgPBWoG müssen Sie im Rahmen der Absichtsanzeige gegenüber der Aufsicht für unterstützende Wohnformen einen Stellenplan zur personellen Umsetzung des Konzeptes vorlegen.


Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Abteilung 4 - Aufsicht | Teilhabe

Je nach Standort der Wohnform:

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