Dienstleistung
Internationaler Zulassungsschein Ausstellung
Wenn Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) reisen möchten, können Sie einen internationalen Zulassungsschein beantragen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer:
1 Jahr
Ausführliche Beschreibung
Ein internationaler Zulassungsschein, auch bekannt als internationaler Fahrzeugschein, ist eine Übersetzung Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I in mehrere Sprachen. Ihr internationaler Fahrzeugschein ist eine Ergänzung Ihrer Fahrzeugpapiere.
Mit einem internationalen Zulassungsschein können Sie mit Ihrem Auto in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) reisen. Wenn Sie innerhalb der EU mit Ihrem Fahrzeug reisen möchten, genügt Ihr regulärer Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).
Sie benötigen nicht in jedem Fall einen internationalen Fahrzeugschein, wenn Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug außerhalb der EU reisen. Welche Dokumente in welchem Staat konkret vorgezeigt werden müssen kann variieren. Auf den Internetseiten der jeweiligen ausländischen Vertretung können Sie weitere Informationen erhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
-
Identitätsnachweis zum Beispiel
- Personalausweis oder
- Reisepass und Meldebescheinigung
-
bei Vollmacht:
- Identitätsnachweis der antragstellenden Person (Vollmachtgeberin oder Vollmachtgeber)
- Personaldokument der bevollmächtigten Person
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen Fahrzeugschein für Ihr Auto.
Schlagwörter
Fahrzeugschein, Fahrzeug, Auto, Pkw, Zulassungsbescheinigung Teil I, Kfz-Schein, International, Urlaub, international, Reise, Kraftfahrzeug, Reisen, fahren, außerhalb der EU, Kraftfahrzeugschein
Welche Fristen muss ich beachten?
Ausführliche Beschreibung
Ein internationaler Zulassungsschein, auch bekannt als internationaler Fahrzeugschein, ist eine Übersetzung Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I in mehrere Sprachen. Ihr internationaler Fahrzeugschein ist eine Ergänzung Ihrer Fahrzeugpapiere.
Mit einem internationalen Zulassungsschein können Sie mit Ihrem Auto in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) reisen. Wenn Sie innerhalb der EU mit Ihrem Fahrzeug reisen möchten, genügt Ihr regulärer Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).
Sie benötigen nicht in jedem Fall einen internationalen Fahrzeugschein, wenn Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug außerhalb der EU reisen. Welche Dokumente in welchem Staat konkret vorgezeigt werden müssen kann variieren. Auf den Internetseiten der jeweiligen ausländischen Vertretung können Sie weitere Informationen erhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
-
Identitätsnachweis zum Beispiel
- Personalausweis oder
- Reisepass und Meldebescheinigung
-
bei Vollmacht:
- Identitätsnachweis der antragstellenden Person (Vollmachtgeberin oder Vollmachtgeber)
- Personaldokument der bevollmächtigten Person
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen Fahrzeugschein für Ihr Auto.