Häufig gestellte Fragen

EUR 6,00

Land Brandenburg: Kostenfrei


Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.


  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion

Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden


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