Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung der Online-Ausweisfunktion in der Personalausweisbehörde aufheben lassen.


Häufig gestellte Fragen

Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.


Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)


Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden


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