Änderungen im elektronischen Identitätsnachweis


Häufig gestellte Fragen

Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, Änderungen von Daten auf dem Personalausweis unverzüglich anzuzeigen


Die Änderung der Anschrift im elektronischen Identitätsnachweis ist kostenfrei. Die Ausstellung eines neuen Personalausweises ist gebührenpflichtig. Es werden gebühren je nach Fall zwischen 10 und 37 Euro erhoben


Die Änderung der Anschrift im elektronischen Identitätsnachweis erfolgt sofort.


Änderungen im elektronischen Identitätsnachweis erfolgen immer im Zusammenhang mit der Änderung der Anschrift. Änderungen im elektronischen Identitätsnachweis zu den Identitätsdaten der Person können im elektronischen Identitätsnachweis nur durch eine Neuausstellung des Personalausweises erfolgen.


Die Änderung der Anschrift im elektronischen Identitätsnachweis erfolgt beim Bürgerservice im Rahmen der Anmeldung einer Wohnung. Für die Ausstellung eines neuen Personalausweises ist beim Bürgerservice ein Antrag zu stellen.


Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden


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