Dienstleistung
Kommunalwahlvorschlag Änderung, Änderung von Wahlvorschlägen Kommunalwahlen
Änderung des Kommunalwahlvorschlages
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Ein Wahlvorschlag kann bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (66. Tag vor der Wahl) bzw. bis zur Entscheidung über die Zulassung des Wahlvorschlages (58. Tag vor der Wahl) geändert werden.
Welche Gebühren fallen an?
Kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Ein Wahlvorschlag kann bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (66. Tag vor der Wahl) bzw. bis zur Entscheidung über die Zulassung des Wahlvorschlages (58. Tag vor der Wahl) geändert werden.
Ausführliche Beschreibung
Bereits eingereichte Wahlvorschläge können bis zum Ablauf der Einreichungsfrist der Wahlvorschläge (48. Tag vor der Wahl) geändert werden. Das betrifft die Benennung weiterer Bewerber, die Änderung der Reihenfolge der Bewerber oder die Streichung von einzelnen Bewerbern.
Bis zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge können Wahlvorschläge verändert werden.
Bis zur Zulassung des Wahlvorschlages durch den zuständigen Wahlausschuss kann der Wahlvorschlag auch zurückgenommen werden.
Zuständige Stelle
Örtliche Wahlleitung, Kreiswahlleitung
Schlagwörter
Änderung, Zulassung, Wahlvorschlag, Vertrauensperson, Kommunalwahlen, Wahlvorschläge, Kreistagswahlen, Gemeindevertretungswahlen
Welche Fristen muss ich beachten?
Ein Wahlvorschlag kann bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (66. Tag vor der Wahl) bzw. bis zur Entscheidung über die Zulassung des Wahlvorschlages (58. Tag vor der Wahl) geändert werden.
Welche Gebühren fallen an?
Kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Ein Wahlvorschlag kann bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (66. Tag vor der Wahl) bzw. bis zur Entscheidung über die Zulassung des Wahlvorschlages (58. Tag vor der Wahl) geändert werden.
Ausführliche Beschreibung
Bereits eingereichte Wahlvorschläge können bis zum Ablauf der Einreichungsfrist der Wahlvorschläge (48. Tag vor der Wahl) geändert werden. Das betrifft die Benennung weiterer Bewerber, die Änderung der Reihenfolge der Bewerber oder die Streichung von einzelnen Bewerbern.
Bis zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge können Wahlvorschläge verändert werden.
Bis zur Zulassung des Wahlvorschlages durch den zuständigen Wahlausschuss kann der Wahlvorschlag auch zurückgenommen werden.
Zuständige Stelle
Örtliche Wahlleitung, Kreiswahlleitung