Die Kommune stellt finanzielle Mittel zur Unterstützung von Vereinen, Verbänden, etc. in den Bereichen Jugend und Soziales, Kunst und Kultur sowie Sport zur Verfügung. Die geltenden Richtlinien erhalten Sie bei der jeweiligen Kommune.


Häufig gestellte Fragen

Antragsfrist (in der Regel zu einem bestimmten Stichtag)

Neben der Antragsfrist gibt es auch eine Frist zur Einreichung der Abrechnung. Die jeweiligen Fristen erfragen Sie bitte bei der zuständigen Behörde.


Die Bearbeitungsdauer eines Antrages auf Gewährung einer Zuwendung ist sehr unterschiedlich, je nachdem, ob der Antrag vollständig und korrekt sowie verständlich ausgefüllt wurde oder, ob Nachfragen bestehen, Korrekturen vorgenommen werden müssen und/oder unvollständige Unterlagen ergänzt werden müssen. Eine gesetzliche Frist zur Bearbeitung der vorliegenden Anträge existiert nicht.

Nach Ablauf der Einreichungsfrist für Anträge auf Gewährung einer Zuwendung beginnt das Vergabeverfahren. Dieses dauert ca. 3-6 Monate.


Die Kommune stellt finanzielle Mittel zur Unterstützung der in der Kommune tätigen Vereine, Vereinigungen etc. zur Verfügung.

Es besteht die Möglichkeit, in den Bereichen Jugend und Soziales, Kunst und Kultur sowie Sport gemäß der geltenden Richtlinien der Kommune einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zu stellen und ggf. eine finanzielle Unterstützung in Form einer Zuwendung zu erhalten.

Die geltenden Richtlinien zu den einzelnen Bereichen erhalten Sie bei der jeweiligen Kommune.

Die Beantragung, Gewährung und Abrechnung einer Zuwendung erfolgen gemäß der kommunalen Richtlinien.

Es ist für jeden Bereich jeweils ein gesonderterAntrag auf Gewährung einer Zuwendung zu stellen. Die Antragstellung kann für unterschiedliche Maßnahmen in folgende Bereichen erfolgen:

  • Jugend und Soziales
  • Kunst und Kultur
  • Sportvereinsarbeit

In diesen Bereichen kann eine regelmäßige Förderung beantragt werden. Auch die Beantragung von Zuwendungen zur Durchführung von Kleinprojekten und investiven Maßnahmen ist möglich.


Bei der Gewährung von Zuwendungen handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Kommune.

Kommunen können Zuwendungen vergeben, wenn Sie an der Durchführung bestimmter Maßnahmen, welche nicht als Pflichtaufgaben definiert sind, ein besonderes Interesse haben und die Gesamtfinanzierung der Maßnahme damit gesichert ist.

Da auf kommunaler Ebene keine Gesetzlichkeiten bzgl. der Vergabe von Zuwendungen existent sind, erfolgt diese meist auf Grundlage von Richtlinien sowie unter analoger Anwendung der VV zu § 44 der LHO. Die Richtlinien werden durch die jeweilige Kommune erstellt.


Der Umgang mit Zuwendungen erfolgt entsprechend der geltenden Richtlinien. In diesen ist auch geregelt, welche Unterlagen dem Antrag auf Gewährung einer Zuwendung beizufügen sind. Die benötigten Unterlagen können in den verschiedenen Bereichen variieren und sind auch vom Antragsteller abhängig.


  • die Voraussetzungen sind in den geltenden Richtlinien beschrieben und können in den verschiedenen Bereichen variieren

Die Beantragung einer Zuwendung erfolgt gemäß der geltenden Richtlinien mittels schriftlichem Antrag bis zu einem bestimmten Stichtag. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, kann der Antrag bei der Vergabe der Zuwendungen nicht berücksichtigt werden (Kleinprojekte und investive Maßnahmen ausgenommen). Im Rahmen der Antragstellung ist ausschließlich das aktuelle Formular zu nutzen. Diesem sind alle notwendigen Unterlagen beizufügen.Nach Ablauf der Einreichungsfrist werden alle vorliegenden  Anträge geprüft.

Danach erfolgt, wenn notwendig, eine Rücksprache mit den Antragstellern, sodass Korrekturen vorgenommen oder fehlende Unterlagen nachgereicht werden können. Sobald alle Anträge in korrekter Form vorliegen, erfolgt die Vergabe der Zuwendungen entsprechend der geltenden Richtlinien. Die Zuwendung wird abschließend per Zuwendungsbescheid gewährt.

Die Abrechnung einer gewährten Zuwendung erfolgt gemäß der geltenden Richtlinien i.V.m. dem Zuwendungsbescheid, bis zu einem bestimmten Stichtag. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, ist es zwingend erforderlich, eine Fristverlängerung zu beantragen. Eine nicht fristgerechte Abrechnung der gewährten Zuwendung kann  zum Ausschluss im nächsten Vergabeverfahren führen.


Möglichkeit zur Einlegung eines Widerspruchs innerhalb der Widerspruchsfrist (ein Monat nach Bekanntgabe) sowie anschließend ggfs. Eröffnung eines Klageverfahrens


Formulare vorhanden: ja

Schriftform erforderlich:  ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein


  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung auch, wenn alle Voraussetzungen, welche die Richtlinie vorgibt, erfüllt sind.
  • D ie Vergabe erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

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