Dienstleistung
Falknerjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein
Wenn Ihnen der Falknerjagdschein von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
Welche Gebühren fallen an?
Zusätzlich Erhebung Jagdabgabe 25 €/Jahr, sofern kein Jagdschein bereits beantragt wurde.
Abgabe:
EUR 30,00 - 40,00
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 0 bis 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein. Wenn Ihnen der Falknerjagdschein entzogen
wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
• gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
• Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Voraussetzungen
• bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
• persönliche Zuverlässigkeit
• körperliche Eignung
• abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
• bereits erteilter Falknerjagdschein entzogen
• verstrichene Sperrfrist
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Falknerjagdschein erteilt.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Schlagwörter
Jagd, Jagdschein, Jagdwesen, jagdrechtliche Erlaubnis, Jäger, Jägerei, Beize, Beizjagd, Falknerei, Jagderlaubnis, Jagdkarte, Jagdlizenz, Jagdpatent, Jagen, Jägerschein
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
Welche Gebühren fallen an?
Abgabe: EUR 30,00 - 40,00
Bearbeitungsdauer
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein. Wenn Ihnen der Falknerjagdschein entzogen
wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
• gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
• Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Voraussetzungen
• bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
• persönliche Zuverlässigkeit
• körperliche Eignung
• abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
• bereits erteilter Falknerjagdschein entzogen
• verstrichene Sperrfrist
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Falknerjagdschein erteilt.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.