Dienstleistung
Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung
Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.
Einrichtung
SG Umwelt
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Welche Gebühren fallen an?
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofssatzung geregelt.
Spezielle Hinweise für - Stadt Spremberg/Grodk
Die Übertragung des Nutzungsrechts ist nicht kostenpflichtig.
Ausführliche Beschreibung
Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.
Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Friedhofssatzungen
Spezielle Hinweise für - Stadt Spremberg/Grodk
Friedhofssatzung der kommunalen Friedhöfe der Stadt Spremberg
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der
Friedhofsverwaltung
.
Voraussetzungen
Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.
Verfahrensablauf
Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Formulare
schriftlicher Antrag bzw. schriftliche Information
Spezielle Hinweise für - Stadt Spremberg/Grodk
Einreichung vor Ort, per E-Mail oder per Post
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für - Stadt Spremberg/Grodk
Kommunale Friedhofssatzung, Veröffentlichung 22.10.2021, Amtsblatt 13, Stand 08.09.21 (enthält Gebührensatzung)
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Hinweise für - Stadt Spremberg/Grodk
Der Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht seiner Grabstelle auf eine andere Person mit dessen Einverständnis übertragen. Dies hat in schriftlicher Form zu erfolgen unter Angabe der Grabstättenbezeichnung und des Friedhofs (siehe Graburkunde). Die Absicht und das Einverständnis bedürfen jeweils der Unterschrift.
Zuständige Stelle
kommunale Friedhofsverwaltung
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Welche Gebühren fallen an?
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofssatzung geregelt.
Die Übertragung des Nutzungsrechts ist nicht kostenpflichtig.
Ausführliche Beschreibung
Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.
Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Friedhofssatzungen
Friedhofssatzung der kommunalen Friedhöfe der Stadt Spremberg
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung .
Voraussetzungen
Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.
Verfahrensablauf
Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Formulare
schriftlicher Antrag bzw. schriftliche Information
Einreichung vor Ort, per E-Mail oder per Post
Weiterführende Informationen
Kommunale Friedhofssatzung, Veröffentlichung 22.10.2021, Amtsblatt 13, Stand 08.09.21 (enthält Gebührensatzung)
Hinweise (Besonderheiten)
Der Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht seiner Grabstelle auf eine andere Person mit dessen Einverständnis übertragen. Dies hat in schriftlicher Form zu erfolgen unter Angabe der Grabstättenbezeichnung und des Friedhofs (siehe Graburkunde). Die Absicht und das Einverständnis bedürfen jeweils der Unterschrift.
Zuständige Stelle
kommunale Friedhofsverwaltung