Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.


Adresse
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr 


Häufig gestellte Fragen

Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.


Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofssatzung geregelt.

Spezielle Hinweise für - Stadt Spremberg/Grodk

Die Übertragung des Nutzungsrechts ist nicht kostenpflichtig.



Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.

Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.


kommunale Friedhofssatzungen

Spezielle Hinweise für - Stadt Spremberg/Grodk

Friedhofssatzung der kommunalen Friedhöfe der Stadt Spremberg


Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung .


Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.


Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.


schriftlicher Antrag bzw. schriftliche Information

Spezielle Hinweise für - Stadt Spremberg/Grodk

Einreichung vor Ort, per E-Mail oder per Post



Spezielle Hinweise für - Stadt Spremberg/Grodk

Kommunale Friedhofssatzung, Veröffentlichung 22.10.2021, Amtsblatt 13, Stand 08.09.21 (enthält Gebührensatzung)



Spezielle Hinweise für - Stadt Spremberg/Grodk

Der Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht seiner Grabstelle auf eine andere Person mit dessen Einverständnis übertragen. Dies hat in schriftlicher Form zu erfolgen unter Angabe der Grabstättenbezeichnung und des Friedhofs (siehe Graburkunde). Die Absicht und das Einverständnis bedürfen jeweils der Unterschrift.