Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.


Adresse
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr 


Häufig gestellte Fragen

Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage zu errichten oder umzubauen ist.


Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Bearbeitungsdauer.


entsprechend der kommunalen Friedhofssatzungen

Spezielle Hinweise für - Stadt Spremberg/Grodk

Verwaltungsgebühr für die Aufstellung eines Grabmals/ einer Einfassung
Verwaltungsgebühr: EUR 19,35

Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen. Bei kommunalen Friedhöfen ist dies das örtliche Friedhofsamt.

Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. Steinmetzbetriebe, die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabanlagen anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.


kommunale Friedhofssatzungen und/oder Satzungen der Gemeinde

Spezielle Hinweise für - Stadt Spremberg/Grodk

Friedhofssatzung der kommunalen Friedhöfe der Stadt Spremberg/ Grodk


Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte;

schriftliche Vollmacht, falls Beauftragter;

Welche Unterlagen und Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

Spezielle Hinweise für - Stadt Spremberg/Grodk

siehe Formulare



Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen.


Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung über den Ablauf.


schriftlicher Antrag

Antrag auf Errichtung von Grabmalen, Grabplatten und Grabeinfassungen
FormularDokInfodienste

Spezielle Hinweise für - Stadt Spremberg/Grodk

Auszug aus der Friedhofssatzung der Stadt Spremberg/Grodk vom 08.09.2021

§ 22 Gestaltung Rasengräber

Bei der Gestaltung sind folgende Vorschriften einzuhalten:

  • Grabmale dürfen keinen über die Erdoberfläche herausragenden Sockel haben.

Für Grabsteine werden folgende Maße verbindlich festgelegt.

  1. hochformatige Grabmale
    Höhe:        mindestens 80 bis 120 cm
    Breite:       bis 40 cm
    Stärke:      mindestens 12 cm
     
  2. Liegesteine sind nicht zugelassen