Dienstleistung
Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Einrichtung
SG Umwelt
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage zu errichten oder umzubauen ist.
Bearbeitungsdauer
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Bearbeitungsdauer.
Welche Gebühren fallen an?
entsprechend der
kommunalen Friedhofssatzungen
Spezielle Hinweise für - Stadt Spremberg/Grodk
Verwaltungsgebühr für die Aufstellung eines Grabmals/ einer Einfassung
Verwaltungsgebühr:
EUR 19,35
Ausführliche Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen. Bei kommunalen Friedhöfen ist dies das örtliche Friedhofsamt.
Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. Steinmetzbetriebe, die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabanlagen anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Friedhofssatzungen und/oder Satzungen der Gemeinde
Spezielle Hinweise für - Stadt Spremberg/Grodk
Friedhofssatzung der kommunalen Friedhöfe der Stadt Spremberg/ Grodk
Erforderliche Unterlagen
Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte;
schriftliche Vollmacht, falls Beauftragter;
Welche Unterlagen und Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Spezielle Hinweise für - Stadt Spremberg/Grodk
siehe Formulare
Voraussetzungen
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der
zuständigen Stelle
über die Voraussetzungen.
Verfahrensablauf
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung über den Ablauf.
Formulare
schriftlicher Antrag
Antrag auf Errichtung von Grabmalen, Grabplatten und Grabeinfassungen
FormularDokInfodienste
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für - Stadt Spremberg/Grodk
Auszug aus der Friedhofssatzung der Stadt Spremberg/Grodk vom 08.09.2021
§ 22 Gestaltung Rasengräber
Bei der Gestaltung sind folgende Vorschriften einzuhalten:
- Grabmale dürfen keinen über die Erdoberfläche herausragenden Sockel haben.
Für Grabsteine werden folgende Maße verbindlich festgelegt.
-
hochformatige Grabmale
Höhe: mindestens 80 bis 120 cm
Breite: bis 40 cm
Stärke: mindestens 12 cm
-
Liegesteine sind nicht zugelassen
Zuständige Stelle
kommunale Friedhofsverwaltung
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage zu errichten oder umzubauen ist.
Bearbeitungsdauer
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Bearbeitungsdauer.
Welche Gebühren fallen an?
entsprechend der kommunalen Friedhofssatzungen
Verwaltungsgebühr: EUR 19,35
Ausführliche Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen. Bei kommunalen Friedhöfen ist dies das örtliche Friedhofsamt.
Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. Steinmetzbetriebe, die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabanlagen anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Friedhofssatzungen und/oder Satzungen der Gemeinde
Friedhofssatzung der kommunalen Friedhöfe der Stadt Spremberg/ Grodk
Erforderliche Unterlagen
Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte;
schriftliche Vollmacht, falls Beauftragter;
Welche Unterlagen und Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
siehe Formulare
Voraussetzungen
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen.
Verfahrensablauf
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung über den Ablauf.
Formulare
schriftlicher Antrag
Antrag auf Errichtung von Grabmalen, Grabplatten und GrabeinfassungenFormularDokInfodienste
Weiterführende Informationen
Auszug aus der Friedhofssatzung der Stadt Spremberg/Grodk vom 08.09.2021
§ 22 Gestaltung Rasengräber
Bei der Gestaltung sind folgende Vorschriften einzuhalten:
- Grabmale dürfen keinen über die Erdoberfläche herausragenden Sockel haben.
Für Grabsteine werden folgende Maße verbindlich festgelegt.
-
hochformatige Grabmale
Höhe: mindestens 80 bis 120 cm
Breite: bis 40 cm
Stärke: mindestens 12 cm
- Liegesteine sind nicht zugelassen
Zuständige Stelle
kommunale Friedhofsverwaltung