Dienstleistung
Eheschließung Anmeldung
Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.
Einrichtung
Standesamt
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
- Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
- Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Die freien Trausamstage für 2025 und 2026 finden Sie unter Verfahrensablauf.
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen
Welche Fristen muss ich beachten?
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.
Land Brandenburg:
Für die Anmeldung zur Eheschließung werden Kosten i.H.v. 64,00 Euro erhoben nach der Tarifstelle 12.1.1.1 der Anlage zur Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK).
Wenn zusätzlich auch ausländisches Recht zu beachten ist, werden Kosten i.H.v. 35,00 Euro je ausländisches Recht nach der Tarifstelle 12.1.1.2 erhoben.
Wenn eine Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen oder in Lebenspartnerschaftssachen durch das Standesamt erfolgt, werden zusätzlich Kosten i.H.v. 29,00 Euro je Person nach der Tarifstelle 12.1.1.3 erhoben.
Wenn ein Verfahren nach § 1309 Absatz 2 BGB oder § 107 Absatz 1 Satz 1 FamFG erforderlich ist, werden zusätzlich Kosten i.H.v. 37,00 Euro je Person nach der Tarifstelle 12.1.1.4 erhoben.
Sofern eine erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen (§ 29 Absatz 2 PStV) erfolgt und wenn nur deutsches Recht zu beachten ist, werden zusätzlich Kosten i.H.v. 32,00 Euro nach der Tarifstelle 12.1.2.1 erhoben.
Sofern eine erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen (§ 29 Absatz 2 PStV) erfolgt und wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, werden zusätzlich Kosten i.H.v. 18,00 Euro je ausländisches Recht nach der Tarifstelle 12.1.2.2 erhoben.
Spezielle Hinweise für - Stadt Spremberg/Grodk
Prüfung der Ehevoraussetzungen,
- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist: 64,00 €
- mit Auslandsbeteiligung zusätzlich: 35,00 € (je ausländisches Recht)
- eine Heiratsurkunde: 16,00 €
Vornahme der Eheschließung:
- während der Öffnungszeiten: 53,00 €
- außerhalb der Öffnungszeiten: 120,00 €
- während der Öffnungszeiten, aber außerhalb der Amtsräume: 144,00 €
- außerhalb der Öffnungszeiten und außerhalb der Amtsräume: 180,00 €
Ausführliche Beschreibung
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeuginnen oder Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeuginnen oder Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 - 13 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 28 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
§ 1309 - 1310 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
Erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
-
wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)
-
wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
-
wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
- aktuelle Geburtsurkunde
-
wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
-
wenn Sie Witwe oder Witwer sind:
- die Eheurkunde oder
- den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
- die Sterbeurkunde der oder des Verstorbenen
-
erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
-
wenn Sie als zukünftige Eheleute gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder
-
ist einer der Eheschließenden aus dem Ausland, sind erforderlich:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis
- fremdsprachige Urkunden
Hinweise:
Für zukünftige Eheleute aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts erteilt. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einer in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzerin oder einem Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.
- weitere Unterlagen:
- Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Voraussetzungen
Eine Eheschließung können anmelden:
- volljährige Personen
Weitere Voraussetzungen:
- Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
- Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie, zum Beispiel Eltern und ihren Kindern, und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Stadt Spremberg/Grodk
Terminabsprache
Termine zur Eheschließung können Sie persönlich oder auch telefonisch mit uns absprechen. Ihr Termin ist aber erst dann fest eingetragen, wenn Sie die Eheschließung schriftlich beim Standesamt Spremberg/Welzow angemeldet haben.
Trauzeugen
Seit dem 01.07.1998 sind Trauzeugen nicht mehr erforderlich. Auf Ihren Wunsch hin können Sie aber 1 bis 2 Trauzeugen an Ihrer Eheschließung mitwirken lassen. Die Trauzeugen müssen volljährig sein und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen können.
Trautermine Standesamt Spremberg/Welzow
Im Standesamt Spremberg/Welzow können Sie am Montag, Mittwoch und Freitag nach Absprache mit den Standesbeamten heiraten.
Darüber hinaus werden folgende
Samstage
2026 und 2027
für eine Eheschließung angeboten:
Trau-Samstage für das Jahr 2026:
Januar:
24.01.2026
Februar:
14.02.2026
März:
14.03.2026
April:
18.04.2026
Mai:
02.05.2026; 23.05.2026
Juni:
06.06.2026; 27.06.2026
Juli:
11.07.2026; 25.07.2026
August:
15.08.2026; 29.08.2026
September:
12.09.2026; 26.09.2026
Oktober: 10.10.2026
November: 07.11.2026
Dezember: 12.12.2026
Trau-Samstage für das Jahr 2027:
Januar:
23.01.2027
Februar:
27.02.2027
März:
13.03.2027
April:
17.04.2027
Mai:
07.05.2027 (Brückentag); 22.05.2027
Juni:
12.06.2027; 26.06.2027
Juli:
03.07.2027; 17.07.2027
August:
21.08.2027; 28.08.2027
September:
18.09.2027, 25.09.2027
Oktober:
30.10.2027
November:
27.11.2027
Dezember:
04.12.2027
Die Möglichkeit einer Eheschließung besteht an diesen Samstagen in der Zeit von
10.00 Uhr bis spätestens 14.00 Uhr. Die Angabe der Termine ist vorbehaltlich und kann sich gegebenenfalls personell bedingt ändern.
Eine Terminreservierung ist maximal 12 Monate vor dem Trautermin möglich
, wobei die Anmeldung der Eheschließung rechtlich erst 6 Monate vor der Trauung möglich ist (PStG, PstV, BGB).
Die Terminreservierung ist bis zur Anmeldung der Eheschließung unverbindlich!
An folgenden Tagen sind Trauungen
nicht
möglich:
- am Heimatfest-Samstag (2. Wochenende im August) und
- vom 24.12.des Jahres – 02.01.des Jahres
- an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen
Sollte einer der Verlobten schon einmal verheiratet gewesen sein, oder einer der Verlobten ist ausländischer Staatsangehöriger, dann sollte er besser persönlich beim Standesamt in Spremberg oder in Welzow vorsprechen.
Terminvergabe
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Zuständige Stelle
- Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Spezielle Hinweise für - Stadt Spremberg/Grodk
Wenn Sie also in Spremberg oder Welzow wohnhaft sind, ist die Eheschließung im Standesamt Spremberg/Welzow anzumelden.
Sollten Sie aber nicht in den genannten Orten gemeldet sein, so können Sie trotzdem gern bei uns heiraten – Sie teilen der für den Wohnort zuständigen Standesbeamtin mit, dass Sie bei uns in Spremberg schon einen Termin haben und es werden nach Prüfung Ihrer Ehevoraussetzungen alle Unterlagen automatisch an unser Standesamt geschickt.
Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit.
Schlagwörter
Standesamt, Hochzeit, Trauung, Eheschließung, Ehevoraussetzungen, Aufgebot, Heiraten, Eheanmeldung, Trauzeugen, Trauzeuginnen
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen
Welche Fristen muss ich beachten?
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.
Land Brandenburg:
Für die Anmeldung zur Eheschließung werden Kosten i.H.v. 64,00 Euro erhoben nach der Tarifstelle 12.1.1.1 der Anlage zur Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK).
Wenn zusätzlich auch ausländisches Recht zu beachten ist, werden Kosten i.H.v. 35,00 Euro je ausländisches Recht nach der Tarifstelle 12.1.1.2 erhoben.
Wenn eine Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen oder in Lebenspartnerschaftssachen durch das Standesamt erfolgt, werden zusätzlich Kosten i.H.v. 29,00 Euro je Person nach der Tarifstelle 12.1.1.3 erhoben.
Wenn ein Verfahren nach § 1309 Absatz 2 BGB oder § 107 Absatz 1 Satz 1 FamFG erforderlich ist, werden zusätzlich Kosten i.H.v. 37,00 Euro je Person nach der Tarifstelle 12.1.1.4 erhoben.
Sofern eine erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen (§ 29 Absatz 2 PStV) erfolgt und wenn nur deutsches Recht zu beachten ist, werden zusätzlich Kosten i.H.v. 32,00 Euro nach der Tarifstelle 12.1.2.1 erhoben.
Sofern eine erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen (§ 29 Absatz 2 PStV) erfolgt und wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, werden zusätzlich Kosten i.H.v. 18,00 Euro je ausländisches Recht nach der Tarifstelle 12.1.2.2 erhoben.
Prüfung der Ehevoraussetzungen,
- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist: 64,00 €
- mit Auslandsbeteiligung zusätzlich: 35,00 € (je ausländisches Recht)
- eine Heiratsurkunde: 16,00 €
Vornahme der Eheschließung:
- während der Öffnungszeiten: 53,00 €
- außerhalb der Öffnungszeiten: 120,00 €
- während der Öffnungszeiten, aber außerhalb der Amtsräume: 144,00 €
- außerhalb der Öffnungszeiten und außerhalb der Amtsräume: 180,00 €
Ausführliche Beschreibung
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeuginnen oder Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeuginnen oder Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 - 13 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 28 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
§ 1309 - 1310 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
Erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
-
wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)
-
wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
-
wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
- aktuelle Geburtsurkunde
-
wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
-
wenn Sie Witwe oder Witwer sind:
- die Eheurkunde oder
- den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
- die Sterbeurkunde der oder des Verstorbenen
-
erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
-
wenn Sie als zukünftige Eheleute gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder
-
ist einer der Eheschließenden aus dem Ausland, sind erforderlich:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis
- fremdsprachige Urkunden
Hinweise:
Für zukünftige Eheleute aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts erteilt. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einer in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzerin oder einem Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.
- weitere Unterlagen:
- Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Voraussetzungen
Eine Eheschließung können anmelden:
- volljährige Personen
Weitere Voraussetzungen:
- Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
- Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie, zum Beispiel Eltern und ihren Kindern, und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Verfahrensablauf
Terminabsprache
Termine zur Eheschließung können Sie persönlich oder auch telefonisch mit uns absprechen. Ihr Termin ist aber erst dann fest eingetragen, wenn Sie die Eheschließung schriftlich beim Standesamt Spremberg/Welzow angemeldet haben.
Trauzeugen
Seit dem 01.07.1998 sind Trauzeugen nicht mehr erforderlich. Auf Ihren Wunsch hin können Sie aber 1 bis 2 Trauzeugen an Ihrer Eheschließung mitwirken lassen. Die Trauzeugen müssen volljährig sein und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen können.
Trautermine Standesamt Spremberg/Welzow
Im Standesamt Spremberg/Welzow können Sie am Montag, Mittwoch und Freitag nach Absprache mit den Standesbeamten heiraten.
Darüber hinaus werden folgende Samstage 2026 und 2027 für eine Eheschließung angeboten:
Trau-Samstage für das Jahr 2026:
Januar: 24.01.2026
Februar: 14.02.2026
März: 14.03.2026
April: 18.04.2026
Mai: 02.05.2026; 23.05.2026
Juni: 06.06.2026; 27.06.2026
Juli: 11.07.2026; 25.07.2026
August: 15.08.2026; 29.08.2026
September: 12.09.2026; 26.09.2026
Oktober: 10.10.2026
November: 07.11.2026
Dezember: 12.12.2026
Trau-Samstage für das Jahr 2027:
Januar: 23.01.2027
Februar: 27.02.2027
März: 13.03.2027
April: 17.04.2027
Mai: 07.05.2027 (Brückentag); 22.05.2027
Juni: 12.06.2027; 26.06.2027
Juli: 03.07.2027; 17.07.2027
August: 21.08.2027; 28.08.2027
September: 18.09.2027, 25.09.2027
Oktober: 30.10.2027
November: 27.11.2027
Dezember: 04.12.2027
Die Möglichkeit einer Eheschließung besteht an diesen Samstagen in der Zeit von
10.00 Uhr bis spätestens 14.00 Uhr. Die Angabe der Termine ist vorbehaltlich und kann sich gegebenenfalls personell bedingt ändern.
Eine Terminreservierung ist maximal 12 Monate vor dem Trautermin möglich , wobei die Anmeldung der Eheschließung rechtlich erst 6 Monate vor der Trauung möglich ist (PStG, PstV, BGB).
Die Terminreservierung ist bis zur Anmeldung der Eheschließung unverbindlich!
An folgenden Tagen sind Trauungen nicht möglich:
- am Heimatfest-Samstag (2. Wochenende im August) und
- vom 24.12.des Jahres – 02.01.des Jahres
- an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen
Sollte einer der Verlobten schon einmal verheiratet gewesen sein, oder einer der Verlobten ist ausländischer Staatsangehöriger, dann sollte er besser persönlich beim Standesamt in Spremberg oder in Welzow vorsprechen.
Terminvergabe
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Zuständige Stelle
- Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Wenn Sie also in Spremberg oder Welzow wohnhaft sind, ist die Eheschließung im Standesamt Spremberg/Welzow anzumelden.
Sollten Sie aber nicht in den genannten Orten gemeldet sein, so können Sie trotzdem gern bei uns heiraten – Sie teilen der für den Wohnort zuständigen Standesbeamtin mit, dass Sie bei uns in Spremberg schon einen Termin haben und es werden nach Prüfung Ihrer Ehevoraussetzungen alle Unterlagen automatisch an unser Standesamt geschickt.
Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit.