Wie beantragen Sie Fördergelder für Projekte der Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit?


Adresse
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Servicezeiten

Allgemeine Sprechzeit:
Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Es wird gebeten,  telefonisch oder per E-Mail vorab  einen Termin zu vereinbaren.


Fax
03562 986-15188
Telefon
03562 986-15101

Häufig gestellte Fragen

Einige Landkreise / Kreisfreie Städte fördern auf der Grundlage der §§ 11–14 i. V. m. § 74 SGB VIII (Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe)  Projekte der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.


Jugendämter der Landkreise / kreisfreien Städte


Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
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Zuwendung für Baumaßnahmen in Kinder- und Jugendarbeit
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