Dienstleistung
Jugendjagdschein Ersatz
Wenn Ihr Jugendjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Allgemeine Sprechzeit:
Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Es wird gebeten,
telefonisch oder per E-Mail vorab
einen Termin zu vereinbaren.
03562 986-17003
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 64,00
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 0 bis 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Sollte Ihr Jugendjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jugendjagdschein
- Verlust des Jugendjagdschein
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jugendjagdschein.
Formulare
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Untere Jagdbehörden des Landes Brandenburg
Schlagwörter
Jagd, Jagdpatent, Jagen, Jagdlizenz, Jagdkarte, Jägerschein, Jagderlaubnis, Jagdschein, Jagdwesen, jagdrechtliche Erlaubnis, Jäger, Jägerei
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
Ausführliche Beschreibung
Sollte Ihr Jugendjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jugendjagdschein
- Verlust des Jugendjagdschein
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jugendjagdschein.
Formulare
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Untere Jagdbehörden des Landes Brandenburg