Dienstleistung
Liegenschaftskarte Auskunft
Benötigen Sie eine Kartendarstellung Ihres Grundstücks für den privaten Gebrauch? Dann nutzen Sie d ie Einsicht in die Liegenschaftskarte im Internet über den BRANDENBURGVIEWER.
Brandenburgviewer
Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus/Chóśebuz
Allgemeine Sprechzeit:
Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Es wird gebeten,
telefonisch oder per E-Mail vorab
einen Termin zu vereinbaren.
0355 49912-142
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die Erteilung von Auskünften und Auszügen aus dem Liegenschaftskataster richten sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg.
Ausführliche Beschreibung
Für private Anwendungen oder eigene Planungen können Sie eine Auskunft aus dem BRANDENBURGVIEWER nutzen
Die Auskunft enthält unter anderem folgende Daten:
-
Daten aus dem Liegenschaftskataster
- Flurstücksgrenzen
- Grenzpunkte
- Gebäudegrundrisse
- Tatsächliche Nutzung
-
Kombinationen mit anderen Daten, zum Beispiel
- Luftbild
- Darstellung von Punktnummern.
Brandenburgviewer
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG) Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des amtlichen Vermessungswesens Vom 27.05.2009 - (GVBl. I S. 166), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.06.2019 (GVBl. I – 2019, Nr. 32)
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung
Verfahrensablauf
Gehen Sie auf die Internetseite des BRANDENBURGVIEWERS.
Suchen Sie nach der Adresse oder geben Sie Ihr Flurstückskennzeichen ein.
Sie erhalten die Kartendarstellung.
Brandenburgviewer
Zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreie Städte - Katasterbehörden
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die Erteilung von Auskünften und Auszügen aus dem Liegenschaftskataster richten sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg.
Ausführliche Beschreibung
Für private Anwendungen oder eigene Planungen können Sie eine Auskunft aus dem BRANDENBURGVIEWER nutzen
Die Auskunft enthält unter anderem folgende Daten:
-
Daten aus dem Liegenschaftskataster
- Flurstücksgrenzen
- Grenzpunkte
- Gebäudegrundrisse
- Tatsächliche Nutzung
-
Kombinationen mit anderen Daten, zum Beispiel
- Luftbild
- Darstellung von Punktnummern.
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Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG) Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des amtlichen Vermessungswesens Vom 27.05.2009 - (GVBl. I S. 166), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.06.2019 (GVBl. I – 2019, Nr. 32)
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung
Verfahrensablauf
Gehen Sie auf die Internetseite des BRANDENBURGVIEWERS.
Suchen Sie nach der Adresse oder geben Sie Ihr Flurstückskennzeichen ein.
Sie erhalten die Kartendarstellung.
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Zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreie Städte - Katasterbehörden