Dienstleistung
Verbot der Beseitigung oder Beschädigung geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung
Wenn Sie einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder Eingriffe in das Wurzelwerk vornehmen wollen, stellen Sie einen Antrag in Ihrer Gemeinde für eine Ausnahmegenehmigung der Baumschutzsatzung.
Einrichtung
SG Umwelt
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.
Welche Gebühren fallen an?
Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.
Spezielle Hinweise für - Stadt Spremberg/Grodk
Die Kosten richten sich nach der gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Spremberg
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie auf Ihrem öffentlichen oder privaten Grundstück einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder Eingriffe in das Wurzelwerk (u.a. Abgrabungen, Aufschüttungen, Wurzeltrennungen) vornehmen wollen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung.
Maßnahmen an geschützten Bäumen sind grundsätzlich an Auflagen gebunden. Diese beinhalten den Zeitraum der genehmigten Maßnahmen sowie Aussagen zur Ersatzpflanzung (Baumart, Baumstückzahl, Baumqualität) beziehungsweise der Zahlung einer Ausgleichsabgabe.
Maßgeblich sind im Detail die jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden
Rechtsgrundlage(n)
Baumschutzsatzungen der Gemeinden in den Webseiten der Gemeindeverwaltungen
Erforderliche Unterlagen
Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.
Spezielle Hinweise für - Stadt Spremberg/Grodk
- Fällantrag entsprechend Satzung
- Bestandsskizze
- Fotos
Voraussetzungen
Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.
Verfahrensablauf
Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.
Spezielle Hinweise für - Stadt Spremberg/Grodk
Die Anträge sind schriftlich einzureichen. Es wird ein gemeinsamer Besichtigungstermin durchgeführt, erst dann wird über die Fällung entschieden. Der Antragstellende erhält einen schriftlichen Bescheid, einschließlich Festlegung der Gebühren und Auflagen. Die Auflagen richten sich nach dem Zustand des zu fällenden Baumes.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Spremberg/Grodk
Der Antrag ist schriftlich zu stellen, nur in Ausnahmefällen – bei Gefahr im Verzug – ist vorab eine telefonische Abstimmung möglich.
Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung geschützter Bäume bzw, für eine Baumfällgenehmigung allgemein.
FormularDokLink
Zuständige Stelle
Die Gemeinden
Schlagwörter
Baum, Baumfällgenehmigung, Baumrückschnitt, Baumschnitt, Baumschutzsatzungverordnung, Fällgenehmigung, Fällen, Naturschutz, Rückschnitt, Privatgrundstück, Laubbäume, Kiefer, Walnuss, Hecken, Wurzel, Abgrabungen, Aufschüttungen, Wurzeltrennungen, Kronenrückschnitte, Baumkrone, Stadtgrün, Grundstück
Welche Fristen muss ich beachten?
Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.
Welche Gebühren fallen an?
Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.
Die Kosten richten sich nach der gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Spremberg
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie auf Ihrem öffentlichen oder privaten Grundstück einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder Eingriffe in das Wurzelwerk (u.a. Abgrabungen, Aufschüttungen, Wurzeltrennungen) vornehmen wollen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung.
Maßnahmen an geschützten Bäumen sind grundsätzlich an Auflagen gebunden. Diese beinhalten den Zeitraum der genehmigten Maßnahmen sowie Aussagen zur Ersatzpflanzung (Baumart, Baumstückzahl, Baumqualität) beziehungsweise der Zahlung einer Ausgleichsabgabe.
Maßgeblich sind im Detail die jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden
Rechtsgrundlage(n)
Baumschutzsatzungen der Gemeinden in den Webseiten der Gemeindeverwaltungen
Erforderliche Unterlagen
Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.
- Fällantrag entsprechend Satzung
- Bestandsskizze
- Fotos
Voraussetzungen
Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.
Verfahrensablauf
Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.
Die Anträge sind schriftlich einzureichen. Es wird ein gemeinsamer Besichtigungstermin durchgeführt, erst dann wird über die Fällung entschieden. Der Antragstellende erhält einen schriftlichen Bescheid, einschließlich Festlegung der Gebühren und Auflagen. Die Auflagen richten sich nach dem Zustand des zu fällenden Baumes.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Formulare
Der Antrag ist schriftlich zu stellen, nur in Ausnahmefällen – bei Gefahr im Verzug – ist vorab eine telefonische Abstimmung möglich.
Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung geschützter Bäume bzw, für eine Baumfällgenehmigung allgemein.
FormularDokLink
Zuständige Stelle
Die Gemeinden