Ansprechpartner


A. Thauer

Wenn Sie einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder Eingriffe in das Wurzelwerk vornehmen wollen, stellen Sie einen Antrag in Ihrer Gemeinde für eine Ausnahmegenehmigung der Baumschutzsatzung.


Adresse
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr 


Häufig gestellte Fragen

Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.


Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.

Spezielle Hinweise für - Stadt Spremberg/Grodk

Die Kosten richten sich nach der gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Spremberg



Wenn Sie auf Ihrem öffentlichen oder privaten Grundstück einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder Eingriffe in das Wurzelwerk (u.a. Abgrabungen, Aufschüttungen, Wurzeltrennungen) vornehmen wollen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung.

Maßnahmen an geschützten Bäumen sind grundsätzlich an Auflagen gebunden. Diese beinhalten den Zeitraum der genehmigten Maßnahmen sowie Aussagen zur Ersatzpflanzung (Baumart, Baumstückzahl, Baumqualität) beziehungsweise der Zahlung einer Ausgleichsabgabe.

Maßgeblich sind im Detail die jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden


Baumschutzsatzungen der Gemeinden in den Webseiten der Gemeindeverwaltungen

Spezielle Hinweise für - Stadt Spremberg/Grodk

Spremberger Baumschutzsatzung vom 01.06.2022


Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.

Spezielle Hinweise für - Stadt Spremberg/Grodk
  • Fällantrag entsprechend Satzung
  • Bestandsskizze
  • Fotos


Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.


Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.

Spezielle Hinweise für - Stadt Spremberg/Grodk

Die Anträge sind schriftlich einzureichen. Es wird ein gemeinsamer Besichtigungstermin durchgeführt, erst dann wird über die Fällung entschieden. Der Antragstellende erhält einen schriftlichen Bescheid, einschließlich Festlegung der Gebühren und Auflagen. Die Auflagen richten sich nach dem Zustand des zu fällenden Baumes.



Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht


Spezielle Hinweise für - Stadt Spremberg/Grodk

Der Antrag ist schriftlich zu stellen, nur in Ausnahmefällen – bei Gefahr im Verzug – ist vorab eine telefonische Abstimmung möglich.


Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung geschützter Bäume bzw, für eine Baumfällgenehmigung allgemein.
FormularDokLink

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