Dienstleistung
Finanzielle Fördermittel für Vereine auszahlen
Sie haben eine finanzielle Förderung bei der zuständigen Kommune beantragt. Nach Zugang eines positiven Förderbescheides, erfolgt die Auszahlung durch die zuständige Stelle zwecks Mittelabruf.
Richard-Wagner-Straße 37
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Allgemeine Sprechzeit:
Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Es wird gebeten,
telefonisch oder per E-Mail vorab
einen Termin zu vereinbaren.
03562 6981-94088
03562 6981-94001
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Fristen können sich je nach Fördergeber und Förderprogramm unterscheiden.
Ausführliche Beschreibung
Sie haben eine finanzielle Förderung bei der zuständigen Kommune beantragt.
Nach Bewilligung des Fördermittelantrages, wird der festgesetzte Betrag zwecks Mittelabruf von der zuständigen Stelle ausgezahlt.
Anschließend muss ein Fördermittelnachweis erbracht werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 46 Absatz 4 der BB Kommunalverfassung
kommunale Satzung/Richtlinie der jeweiligen Kommune
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zur Bankverbindung falls noch nicht mit der Antragsstellung übermittelt
- ggf. Nachweise über getätigte Ausgaben
Voraussetzungen
- Sie müssen die Unterlagen vollständig einreichen.
- Der eingereichte Antrag muss rechtsgültig unterschrieben sein.
- Falls notwendig muss ein separater Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt werden.
Verfahrensablauf
Die finanzielle Förderung wird Ihnen mit Bewilligung des Antrages ausgezahlt oder es bedarf eines separaten Antrags auf Auszahlung. Dies ist in der jeweiligen kommunalen Satzung/Richtlinie festgehalten.
Hinweise (Besonderheiten)
Unrechtmäßig ausgezahlte bzw. verwendete Mittel können von der Kommune zurückgefordert werden.
Es dürfen keine Vereinsaktivitäten bezuschusst werden, welche politischen Zielen oder Zwecken dienen.
Zuständige Stelle
Landkreise, kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden
Schlagwörter
Verein, Unterstützung, Förderung, Auszahlung, Kulturförderung, Sportförderung, Zuwendung, Freiwillige Leistung
Welche Fristen muss ich beachten?
Fristen können sich je nach Fördergeber und Förderprogramm unterscheiden.
Ausführliche Beschreibung
Sie haben eine finanzielle Förderung bei der zuständigen Kommune beantragt.
Nach Bewilligung des Fördermittelantrages, wird der festgesetzte Betrag zwecks Mittelabruf von der zuständigen Stelle ausgezahlt.
Anschließend muss ein Fördermittelnachweis erbracht werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 46 Absatz 4 der BB Kommunalverfassung
kommunale Satzung/Richtlinie der jeweiligen Kommune
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zur Bankverbindung falls noch nicht mit der Antragsstellung übermittelt
- ggf. Nachweise über getätigte Ausgaben
Voraussetzungen
- Sie müssen die Unterlagen vollständig einreichen.
- Der eingereichte Antrag muss rechtsgültig unterschrieben sein.
- Falls notwendig muss ein separater Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt werden.
Verfahrensablauf
Die finanzielle Förderung wird Ihnen mit Bewilligung des Antrages ausgezahlt oder es bedarf eines separaten Antrags auf Auszahlung. Dies ist in der jeweiligen kommunalen Satzung/Richtlinie festgehalten.
Hinweise (Besonderheiten)
Unrechtmäßig ausgezahlte bzw. verwendete Mittel können von der Kommune zurückgefordert werden.
Es dürfen keine Vereinsaktivitäten bezuschusst werden, welche politischen Zielen oder Zwecken dienen.
Zuständige Stelle
Landkreise, kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden