Dienstleistung
Förderung von Maßnahmen für die Umsetzung und Begleitung des Behindertenpolitischen Maßnahmenpakets - beantragen
Förderung von Maßnahmen für die Umsetzung und Begleitung des behindertenpolitischen Maßnahmenpaketes - Antrag LASV
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Wenn Sie eine Maßnahme für die Umsetzung und Begleitung des Behindertenpolitischen Maßnahmenpakets im Land Brandenburg durchführen möchten, könnten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist:
2 bis 4 Wochen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Der Antrag muss richtig und vollständig sein.
Bearbeitungsdauer: 2 bis 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg umfasst 55 konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Die Maßnahmen sind neun Handlungsfeldern zugeordnet: Bewusstseinsbildung, Partizipation und Interessenvertretung, Bildung, Arbeit und Beschäftigung, unabhängige Lebensführung, Wohnen, Mobilität und Bauen, Gesundheit und Pflege, Tourismus, Kultur, Freizeit, Sport, Kommunikation und Information sowie Freiheits- und Schutzrechte. Es reicht von einzelnen Projekten bis zu projektübergreifende Maßnahmen. Es besteht die Möglichkeit, Förderanträge zur Umsetzung des Behindertenpolitischen Maßnahmenpakets zu stellen.
Dazu können Sie schriftlich vor Beginn der Maßnahme beim LASV einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung stellen. Ein Anspruch der Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Maßnahmen und Projekte mit denen bereits begonnen wurde, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Erforderliche Unterlagen
- Konzeption (*.pdf)
- Satzung, Gesellschaftsvertrag (*.pdf)
- Auszug aus dem Vereins-/Handelsregister, Verzeichnis der Vertretungsberechtigten, Nachweis der Vollmacht nach § 30 BGB (*.pdf)
- Freistellungsbescheid des Finanzamtes (*.pdf)
- Die Bewilligungsbehörde behält sich vor, weitere Nachweise einzufordern.
Anlage zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit allen erforderlichen Anlagen einreichen. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
Verfahrensablauf
Sie reichen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit allen erforderlichen Anlagen vor Beginn der Maßnahme ein.
Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid (sofern Ihr Antrag nicht abgelehnt werden muss). Bitte lesen Sie sich den Bescheid und die auf der ersten Seite genannten Anlagen genau durch.
Alle allgemeingültigen Anlagen und Formulare stehen Ihnen auf der LASV-Internetseite zur Verfügung. Es treffen nur die auf der ersten Seite des Zuwendungsbescheids genannten Anlagen für Sie zu. Besondere Anlagen werden Ihnen gesondert übergeben oder Sie finden diese auf den entsprechenden weiterführenden Seiten unserer Homepage.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Zuwendungsbescheid
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hinweise (Besonderheiten)
Die Antragstellung muss rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beim LASV eingereicht werden. Das Posteingangsdatum ist maßgebend. Mit der Durchführung des Projektes darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Begonnen wurde ein Projekt dann, wenn Lieferungs-, Leistungs- oder sonstige Verträge geschlossen bzw. Aufträge ausgelöst wurden.
Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Schlagwörter
Barrierefreiheit, Antrag, Förderung, Inklusion, Zuwendung, Behindertenpolitische Maßnahmenpaket, Menschen mit Behinderung, UN-Behindertenrechtskonvention
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 bis 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg umfasst 55 konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Die Maßnahmen sind neun Handlungsfeldern zugeordnet: Bewusstseinsbildung, Partizipation und Interessenvertretung, Bildung, Arbeit und Beschäftigung, unabhängige Lebensführung, Wohnen, Mobilität und Bauen, Gesundheit und Pflege, Tourismus, Kultur, Freizeit, Sport, Kommunikation und Information sowie Freiheits- und Schutzrechte. Es reicht von einzelnen Projekten bis zu projektübergreifende Maßnahmen. Es besteht die Möglichkeit, Förderanträge zur Umsetzung des Behindertenpolitischen Maßnahmenpakets zu stellen.
Dazu können Sie schriftlich vor Beginn der Maßnahme beim LASV einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung stellen. Ein Anspruch der Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Maßnahmen und Projekte mit denen bereits begonnen wurde, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Erforderliche Unterlagen
- Konzeption (*.pdf)
- Satzung, Gesellschaftsvertrag (*.pdf)
- Auszug aus dem Vereins-/Handelsregister, Verzeichnis der Vertretungsberechtigten, Nachweis der Vollmacht nach § 30 BGB (*.pdf)
- Freistellungsbescheid des Finanzamtes (*.pdf)
- Die Bewilligungsbehörde behält sich vor, weitere Nachweise einzufordern.
Anlage zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit allen erforderlichen Anlagen einreichen. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
Verfahrensablauf
Sie reichen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit allen erforderlichen Anlagen vor Beginn der Maßnahme ein.
Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid (sofern Ihr Antrag nicht abgelehnt werden muss). Bitte lesen Sie sich den Bescheid und die auf der ersten Seite genannten Anlagen genau durch.
Alle allgemeingültigen Anlagen und Formulare stehen Ihnen auf der LASV-Internetseite zur Verfügung. Es treffen nur die auf der ersten Seite des Zuwendungsbescheids genannten Anlagen für Sie zu. Besondere Anlagen werden Ihnen gesondert übergeben oder Sie finden diese auf den entsprechenden weiterführenden Seiten unserer Homepage.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Zuwendungsbescheid
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hinweise (Besonderheiten)
Die Antragstellung muss rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beim LASV eingereicht werden. Das Posteingangsdatum ist maßgebend. Mit der Durchführung des Projektes darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Begonnen wurde ein Projekt dann, wenn Lieferungs-, Leistungs- oder sonstige Verträge geschlossen bzw. Aufträge ausgelöst wurden.
Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)