Hundesteuerersatzmarke online beantragen

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Ansprechpartner
Frau Wegwerth
Frau Wulke

Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?


Adresse
Liebigstraße 42
14727 Premnitz

Telefon
03386 259-118
Hinweis
Frau Wegwerth
Telefon
03386 259-219
Hinweis
Frau Wulke

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Häufig gestellte Fragen

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.


Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.


Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.


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