Dienstleistung
Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Einrichtung
Stadt Premnitz - Fachbereich 2 - Steuern
Adresse
Liebigstraße 42
14727 Premnitz
Liebigstraße 42
14727 Premnitz
Telefon
03386 259-118
03386 259-118
Hinweis
Frau Wegwerth
Frau Wegwerth
Telefon
03386 259-219
03386 259-219
Hinweis
Frau Wulke
Frau Wulke
E-Mail
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Anträge / Formulare
Einzugsermächtigung für die Hundesteuer
FormularDokInfodienste
Hundeab- und ummeldung
FormularDokInfodienste
Schlagwörter
Haustier, Hundeanmeldung, Hund anmelden, Hundehaltung, Hundesteuer, Hundesteuermarke
Ausführliche Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Anträge / Formulare
Einzugsermächtigung für die Hundesteuer
FormularDokInfodienste
Hundeab- und ummeldung
FormularDokInfodienste
FormularDokInfodienste
Hundeab- und ummeldung
FormularDokInfodienste
Schlagwörter
Haustier, Hundeanmeldung, Hund anmelden, Hundehaltung, Hundesteuer, Hundesteuermarke