Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Die Hundesteuer wird durch die kommunale Satzung festgesetzt.


Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?


Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.


Hundeab- und ummeldung
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Einzugsermächtigung für die Hundesteuer
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Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.


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