Dienstleistung
Erinnerungsstein
Bringen Sie Ihre Verbundenheit mit der Kommune zum Ausdruck, indem Sie einen Erinnerungsstein sponsorn.
Gerhart-Hauptmann-Str. 3
14727 Premnitz
03386 259-224
Herr Kapfer
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Premnitz
Die Erinnerungssteine haben eine Format von 215 mm x 104 mm x 30 mm und werden aus Naturstein (Granit) gefertigt.
Kostenbeteiligung des Antragstellers:
(die Preise enthalten die gesetzl. Mehrwertsteuer)
Stein aus Granit (anthrazit oder rot) mit max. 20 Schriftzeichen: 100,00 €
Stein aus Granit mit max. 40 Schriftzeichen: 105,00 €
Stein aus Granit mit max. 60 Zeichen: 115,00 €
Die vorgenannten Kostenpauschalen gelten für längerfristige Bearbeitungszeiträume, da die Aufträge gesammelt werden.
Bei Eilaufträgen oder Sonderaufanfertigung muss ein Zusschlag von 50 € auf die oben genannten Pauschalen erhoben werden.
Die vorgenannten Kostenpauschalen gelten für längerfristige Bearbeitungszeiträume, da die Aufträge gesammelt werden.
Bei Eilaufträgen muss ein Zuschlag von 50 € auf die o.g. Pauschalen erhoben werden.
Entschädigung/Honorar:
EUR 110,00 - 130,00
Ausführliche Beschreibung
Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmungen, Vereine und Institutionen haben die Möglichkeit, ihre Verbundenheit mit der Kommune durch Erinnerungssteine zum Ausdruck zu bringen.
Der Erinnerungsstein ist keine besondere Form der Auszeichnung, so dass alle interessierten Personen, Personengruppen, Vereine, Firmen, Schulklassen u.ä., die eine erkennbare Beziehung zur Kommune haben, die Anfertigung und Verlegung eines solchen Steines beantragen können.
Hierbei bestimmt der Sponsor die Aufschrift des Steines. Für die Verlegung des Steines ist die Verwaltung verantwortlich.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Premnitz
Der mit der Gestaltung des Grünzuges von der Havelpromenade bis zur Friedrich-Wolf-Straße angelegter Weg hat den Namen „Premnitzer Weg" erhalten. Auf diesem Gehweg erhalten. Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmungen, Vereine und Institutionen haben die Möglichkeit, durch Erinnerungssteine ihre Verbundenheit mit der Stadt Premnitz zum Ausdruck zu bringen. Der Erinnerungsstein ist keine besondere Form der Auszeichnung, so dass alle interessierten Personen, Personengruppen, Vereine, Firmen, Schulklassen u.ä., die eine erkennbare Beziehung zu unserer Stadt haben, die Anfertigung und Verlegung eines solchen Steines beantragen können. Der Antrag wird nur versagt, wenn schwerwiegende Gründe, z.B. moralisches, ethisches oder politisches
Fehlverhalten, dies erfordern. Sollten diese Gründe erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, wird der Stein entfernt. Ein Anspruch auf Kostenersatz besteht dabei nicht.
Die Erinnerungssteine haben ein Format von 215 mm x 104 mm x 30 mm und werden aus Naturstein (Granit) gefertigt.
Erforderliche Unterlagen
Es ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Premnitz
Für die Beantragung eines Erinnerungssteines ist das Antragsformular auszufüllen und bei der Stadt Premnitz, Fachbereich III, Gerhart-Hauptmann-Straße 3, 14727 Premnitz einzureichen.
Voraussetzungen
Verbundenheit mit der Kommune.
Der Antrag wird nur versagt, wenn schwerwiegende Gründe, z.B. moralisches, ethisches oder politisches Fehlverhalten, dies erfordern. Sollten diese Gründe erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, wird der Stein entfernt. Ein Anspruch auf Kostenersatz besteht dabei nicht.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Premnitz
Nach Prüfung des Antrages erhält der Antragsteller von der Stadt Premnitz eine schriftliche Bestätigung mit Zahlungsaufforderung.
Formulare
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Premnitz
Für die Beantragung eines Erinnerungssteines ist beiliegendes Antragsformular auszufüllen und bei der Stadt Premitz, Fachbereich III, Gerhart-Hauptmann-Straße 3, 14727 Premnitz einzureichen.
Erinnerungsstein
FormularDokInfodienste
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Premnitz
Hinweise und Bedingungen für die Beantragung von Erinnerungssteinen
Der mit der Gestaltung des Grünzuges von der Havelpromenade bis zum Steinbrückenpark anzlegende Weg soll den Namen "Premnitzer Weg" erhalten. Auf diesem Gehweg erhalten Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmungen, Vereine und Instituionen die Möglichkeit, durch Erinnerungssteine ihre Verbundenheit mit der Stadt Premmnitz zum Ausdruck zu bringen.
Der Erinnerungstein ist keine besondere Form der Auszeichnung , so dass alle interessierten Personen, Personengruppen Vereine, Firmen, Schulklassen u.ä. die eine erkennbare Beziehung zu unserer Stadt haben, die Anfertigung und Verlegung eines solchen Steines beantragen können. Der Antrag wird nur versagt, wenn schwerwiegende Gründe, z.B. moralisches, ethisches oder politisches Fehlverhalten, dies erfordern. Sollten diese Gründe erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, wird der Stein entfernt. Ein Anspruch auf Kostenersatz besteht dabei nicht.
Mit der Einzahlung des geforderten Betrages beauftragt der Antragsteller die Anfertigung und Verlegung des Erinnerungssteines im "Premnitzer Weg". Ein Anspruch auf eine konkrete Stelle im "Premnitzer Weg" besteht dabei nicht.
Auf Grund der Beanspruchung des Weges kann die Stadt Premnitz keine Gewährleistung für die Haltbarkeit der in die Gravur eingebrachten Tönung übernehmen. Da die Steine in einen öffentlichen Weg eingebracht werden, unterliegen sie mechanischen und Witterungseinflüssen, die den Zustand der Steine verändern können.
Schlagwörter
Erinnerung, Stein der Erinnerung, Denkmal, Spende, Sponsoring, Förderung, Stein, Verbundenheit
Die Erinnerungssteine haben eine Format von 215 mm x 104 mm x 30 mm und werden aus Naturstein (Granit) gefertigt.
Kostenbeteiligung des Antragstellers: (die Preise enthalten die gesetzl. Mehrwertsteuer)
Stein aus Granit (anthrazit oder rot) mit max. 20 Schriftzeichen: 100,00 €
Stein aus Granit mit max. 40 Schriftzeichen: 105,00 €
Stein aus Granit mit max. 60 Zeichen: 115,00 €
Die vorgenannten Kostenpauschalen gelten für längerfristige Bearbeitungszeiträume, da die Aufträge gesammelt werden.
Bei Eilaufträgen oder Sonderaufanfertigung muss ein Zusschlag von 50 € auf die oben genannten Pauschalen erhoben werden.
Entschädigung/Honorar: EUR 110,00 - 130,00
Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmungen, Vereine und Institutionen haben die Möglichkeit, ihre Verbundenheit mit der Kommune durch Erinnerungssteine zum Ausdruck zu bringen.
Der Erinnerungsstein ist keine besondere Form der Auszeichnung, so dass alle interessierten Personen, Personengruppen, Vereine, Firmen, Schulklassen u.ä., die eine erkennbare Beziehung zur Kommune haben, die Anfertigung und Verlegung eines solchen Steines beantragen können.
Hierbei bestimmt der Sponsor die Aufschrift des Steines. Für die Verlegung des Steines ist die Verwaltung verantwortlich.
Der mit der Gestaltung des Grünzuges von der Havelpromenade bis zur Friedrich-Wolf-Straße angelegter Weg hat den Namen „Premnitzer Weg" erhalten. Auf diesem Gehweg erhalten. Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmungen, Vereine und Institutionen haben die Möglichkeit, durch Erinnerungssteine ihre Verbundenheit mit der Stadt Premnitz zum Ausdruck zu bringen. Der Erinnerungsstein ist keine besondere Form der Auszeichnung, so dass alle interessierten Personen, Personengruppen, Vereine, Firmen, Schulklassen u.ä., die eine erkennbare Beziehung zu unserer Stadt haben, die Anfertigung und Verlegung eines solchen Steines beantragen können. Der Antrag wird nur versagt, wenn schwerwiegende Gründe, z.B. moralisches, ethisches oder politisches
Fehlverhalten, dies erfordern. Sollten diese Gründe erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, wird der Stein entfernt. Ein Anspruch auf Kostenersatz besteht dabei nicht.
Die Erinnerungssteine haben ein Format von 215 mm x 104 mm x 30 mm und werden aus Naturstein (Granit) gefertigt.
Es ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Für die Beantragung eines Erinnerungssteines ist das Antragsformular auszufüllen und bei der Stadt Premnitz, Fachbereich III, Gerhart-Hauptmann-Straße 3, 14727 Premnitz einzureichen.
Verbundenheit mit der Kommune.
Der Antrag wird nur versagt, wenn schwerwiegende Gründe, z.B. moralisches, ethisches oder politisches Fehlverhalten, dies erfordern. Sollten diese Gründe erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, wird der Stein entfernt. Ein Anspruch auf Kostenersatz besteht dabei nicht.
Nach Prüfung des Antrages erhält der Antragsteller von der Stadt Premnitz eine schriftliche Bestätigung mit Zahlungsaufforderung.
Für die Beantragung eines Erinnerungssteines ist beiliegendes Antragsformular auszufüllen und bei der Stadt Premitz, Fachbereich III, Gerhart-Hauptmann-Straße 3, 14727 Premnitz einzureichen.
Erinnerungsstein
FormularDokInfodienste
Hinweise und Bedingungen für die Beantragung von Erinnerungssteinen
Der mit der Gestaltung des Grünzuges von der Havelpromenade bis zum Steinbrückenpark anzlegende Weg soll den Namen "Premnitzer Weg" erhalten. Auf diesem Gehweg erhalten Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmungen, Vereine und Instituionen die Möglichkeit, durch Erinnerungssteine ihre Verbundenheit mit der Stadt Premmnitz zum Ausdruck zu bringen.
Der Erinnerungstein ist keine besondere Form der Auszeichnung , so dass alle interessierten Personen, Personengruppen Vereine, Firmen, Schulklassen u.ä. die eine erkennbare Beziehung zu unserer Stadt haben, die Anfertigung und Verlegung eines solchen Steines beantragen können. Der Antrag wird nur versagt, wenn schwerwiegende Gründe, z.B. moralisches, ethisches oder politisches Fehlverhalten, dies erfordern. Sollten diese Gründe erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, wird der Stein entfernt. Ein Anspruch auf Kostenersatz besteht dabei nicht.
Mit der Einzahlung des geforderten Betrages beauftragt der Antragsteller die Anfertigung und Verlegung des Erinnerungssteines im "Premnitzer Weg". Ein Anspruch auf eine konkrete Stelle im "Premnitzer Weg" besteht dabei nicht.
Auf Grund der Beanspruchung des Weges kann die Stadt Premnitz keine Gewährleistung für die Haltbarkeit der in die Gravur eingebrachten Tönung übernehmen. Da die Steine in einen öffentlichen Weg eingebracht werden, unterliegen sie mechanischen und Witterungseinflüssen, die den Zustand der Steine verändern können.