Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

  • einfache Melderegisterauskunft
  • erweiterte Melderegisterauskunft
  • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
  • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
  • Selbstauskunft
  • Gruppenauskunft

1 bis 3 Wochen


Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.


Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen


Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg

Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen


Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen


Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg

Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen


Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.


 Formulare: keine Vorgabe

Onlineverfahren: nicht geplant

Schriftformerfordernis: keine Vorgabe

perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig


Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg

 Formulare: keine Vorgabe

Onlineverfahren: nicht geplant

Schriftformerfordernis: keine Vorgabe

perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig


Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.


Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person


Meldepflicht, Meldeauskunft