Dienstleistung
Hundesteuer Festsetzung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Kurztext
Die Hundesteuer wird durch die kommunale Satzung festgesetzt.
Teaser
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Formulare/Schriftformerfordernis
Hundeabmeldung
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Zustellvollmacht
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Adressänderung
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Hundesteuerermäßigung
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Zustellvollmacht
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Adressänderung
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Hundesteuerermäßigung
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Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Schlagwörter
Haustier, Hund anmelden, Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hundesteuermarke, Hundesteuer