Dienstleistung
Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Ausführliche Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Anträge / Formulare
Hundesteuerermäßigung
FormularDokInfodienste
Hundeabmeldung
FormularDokInfodienste
Zustellvollmacht
FormularDokInfodienste
Adressänderung
FormularDokInfodienste
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Hundeabmeldung
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Zustellvollmacht
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Adressänderung
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Schlagwörter
Haustier, Hundeanmeldung, Hund anmelden, Hundehaltung, Hundesteuer, Hundesteuermarke