Dienstleistung
Forderungen Beitreibung
Das Brandenburgische Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVGBbG) dient der Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Forderungen durch das Land. Davon abzugrenzen ist die Vollstreckung durch den Bund und die Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen nach der Zivilprozessordnung (ZPO).
Öffentlich-rechtliche Forderungen sind zum Beispiel:
Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuern, Grundsteuern, Hundesteuer, Abfallgebühren, Kanalgebühren, Schornsteinfegergebühren, Bußgelder, Rundfunkbeiträge und BAföG.
Das Mahnverfahren geht dem Beitreibungsverfahren voran und ist Teil des Verfahrens.
Kurztext
Die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen und das vorangehende Mahnverfahren sind gesetzlich geregelt.
Teaser
Mahn- und Vollstreckungsverfahren öffentlich-rechtlicher Forderungen
Verfahrensablauf
Vollstreckung durch den Zoll
Der Zoll als Vollstreckungsbehörde