Dienstleistung
Bibliotheksausweis Ausgabe für öffentliche Einrichtungen
Wenn Sie sich durch eine vertretungsberechtigte Person in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Kurztext
- Bibliotheksausweis Ausgabe für öffentliche Einrichtungen
- erfolgt sofort nach Anmeldung in einer Bibliothek durch eine vertretungsberechtigte Person
- Ausweis wird entweder persönlich vor Ort ausgehändigt oder per Post geschickt
- meist persönliches Erscheinen erforderlich
- bis zu drei Bevollmächtigte können den Ausweis gemeinsam nutzen
- Gültigkeitsdauer begrenzt (z.B. 12 Monate); kann auf Antrag verlängert werden
- zuständig: jeweilige Bibliothek
Teaser
Einen Bibliotheksausweis für öffentliche Einrichtungen erhalten Sie gleich nach Anmeldung in einer Bibliothek.
Rechtsgrundlage(n)
Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek
Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
Erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
Voraussetzungen
anerkannte öffentliche Einrichtung im Sinne der Gesetzgebung
Verfahrensablauf
Einen Bibliotheksausweis für öffentliche Einrichtungen erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
- Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
- Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
Bearbeitungsdauer
- persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
- per Post: maximal 10 Tage
Hinweise (Besonderheiten)
- Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
- Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
die jeweilige Bibliothek