Das Prüfungsverfahren dauert etwa 3 Monate.


Sie müssen den Zulassungsantrag 6 Wochen vor dem beabsichtigten Prüfungstermin stellen.


Sofern Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne das die Prüfung bis dahin angetreten wurde, aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg entlassen wurden, können Sie auf Antrag die Prüfung außerhalb des Ausbildungsverhältnisses absolvieren.


§§ 5 DRiG, 5d (6) DRiG

§ 8 Satz 3 i. V. m. § 28 Abs. 2 Satz 7 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen im Land Brandenburg (Brandenburgische Juristenausbildungsordnung)


Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne das die Prüfung bis dahin angetreten wurde, aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg entlassen worden sind.


Nach Antragstellung werden Sie zur Prüfung zugelassen.

Jeder Prüfling wird durch das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten geladen. Die schriftlichen Prüfungen finden jährlich im März, Juni, September und Dezember statt. Die Klausuren werden durch eine Erst- und Zweitkorrektur korrigiert. Die mündliche Prüfung erfolgt zwei Monate nach der schriftlichen Prüfung. Gegenstand der mündlichen Prüfung ist: Der Aktenvortrag in einem gewählten Berufsfeld nach § 27 Abs. 3 BbgJAO, und jeweils eine Prüfung in den Pflichtfächern (Strafrecht, Bürgerliches Recht und Öffentliches Recht) .


  • Widerspruch
  • Klage

Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg

Salzburger Straße 21 - 25

10825 Berlin