Wenn Ihre Prüferberechtigung abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie sich beim Luftfahrt-Bundesamt für einen Auffrischungslehrgang anmelden, um Ihre Prüferberechtigung zu verlängern oder zu erneuern.


Der Prüfer-Auffrischungslehrgang muss innerhalb von 12 Monaten vor dem Ablaufdatum der Prüferberechtigung absolviert werden.


Es fallen keine Kosten an.



Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Ablaufdatum der Prüferberechtigung sowie der Auslastung der Lehrgänge und kann daher im Einzelfall variieren. Sie können beim LBA den aktuellen Stand erfragen.
Bearbeitungsdauer: 2 bis 8261 Wochen

Wenn Ihre Prüferberechtigung in den kommenden 12 Monaten abläuft und Sie diese verlängern oder erneuern möchten, müssen Sie an einem Auffrischungslehrgang teilnehmen. Zur Teilnahme am Lehrgang müssen Sie sich vorab anmelden.


  • gegebenenfalls: Nachweis der Vertretungsberechtigung

  • Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).
  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer gültigen Prüferberechtigung (bei Verlängerung) oder dies gewesen (bei Erneuerung).

Für die Teilnahme an dem Auffrischungslehrgang für Prüferinnen und Prüfer können Sie sich online anmelden:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie die Anmeldung online ab.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft den Sachverhalt.  Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.

Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.


Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Prüferin, Luftfahrzeug, LBA, Prüferauffrischungslehrgang, Prüferberechtigung, Prüfer-Auffrischungslehrgang, Luftfahrt, Prüferauffrischungsseminar, Auffrischung, Luftfahrtpersonal, Prüfer-Auffrischung, Prüferauffrischung, Luftfahrt-Bundesamt, Prüferinnen, Prüfer, Prüfer-Auffrischungsseminar