Dienstleistung
Zulassung zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt
Hier erhalten Sie Informationen, wie Sie sich für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt im Land Brandenburg bewerben können.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Einstellungen erfolgen zweimal jährlich zum 01.02.und 01.08.
Die Bewerbungsstichtage sind der 05. Oktober für eine Einstellung zum 01. Februar des Folgejahres und der 02. April für eine Einstellung zum 01. August des Jahres. Hierbei handelt es sich nicht um Ausschlussfristen.
Der Nachweis über das erfolgreich abgeschlossene Hochschulstudium kann bei einem Beginn des Vorbereitungsdienstes am 01.08. spätestens bis zum 15.07. bzw. bei einem Beginn am 01.02. bis zum 15.01. des jeweiligen Jahres nachgereicht werden.
Bearbeitungsdauer
Die ersten Zulassungsangebote werden bei vollständige Bewerbungsunterlagen - einschließlich bereits abgeschlossenem Hochschulstudium (Leistungsübersicht mit Endnote oder entsprechende Bescheinigung der Universität bzw. Hochschule) - ab Ende April für den Beginn am 01. August und ab Ende Oktober für den Beginn am 01. Februar des darauffolgenden Jahres versandt.
Bei nachträglich vervollständigten Unterlagen erfolgt die Versendung des Zulassungsangebotes innerhalb weniger Tage.
Ausführliche Beschreibung
Mit dem erfolgreichen Abschluss Ihres lehramtsbezogenen Hochschulstudiums (Master oder Staatsexamen) können Sie sich für den Vorbereitungsdienst im Land Brandenburg bewerben.
Der Vorbereitungsdienst wird für folgende Lehrämter angeboten:
- Primarstufe
- Sekundarstufe I und II (allgemeinbildende Fächer) mit einer Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe I
- Sekundarstufe I und II (allgemeinbildende Fächer) mit einer Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe II
- Förderpädagogik
- Sekundarstufe II (berufliche Fächer).
Der Abschluss für das Lehramt in der Sekundarstufe I und II (allgemeinbildende Fächer) wird im Land Brandenburg mit einer Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe I (Lehramtstyp 3) und einer Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe II (Lehramtstyp 4) ausgebildet. Den Vorgaben der Kultusministerkonferenz entsprechend, umfasst der Lehramtstyp 3 „die Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I“ und der Lehramtstyp 4 die „Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium“. Daher folgt aus der Schwerpunktbildung, dass die Befähigung für verschiedene Lehrämter und Laufbahnen erworben wird.
In anderen Bundesländern erworbene lehramtsbezogene Hochschulabschlüsse werden zugeordnet.
Nach erfolgreicher Bewerbung erfolgt zunächst die Übersendung eines Zulassungsangebotes und nach der Annahme des Angebotes durch Sie die Zulassung und Einstellung bzw. Ernennung im Beamtenverhältnis auf Widerruf für die Dauer des Vorbereitungsdienstes.
Der Vorbereitungsdienst dauert i.d.R. 12 Monate. Sollten die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt sein (Studium mit einer Regelstudienzeit von 10 Semestern und ein Praxissemester), erfolgt die Zulassung zum 18-monatigen Vorbereitungsdienst.
Die Ausbildung findet an einer Ihnen zugewiesenen Ausbildungsschule und einem Studienseminar statt. In Einzelfällen ist ggf. der Einsatz an zwei Ausbildungsschulen bzw. Studienseminaren erforderlich.
Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst erfolgt in zwei Fächern. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Eingabe der Fächer im Onlinebewerbungsverfahren um eine Reihenfolge handelt, wenn Sie mehrere Fächer studiert haben. Die beiden ersten Fächer werden für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst berücksichtigt.
Ein ggf. studiertes drittes Fach wird i.d.R. auch ohne Ausbildung im Vorbereitungsdienst auf dem (Zweiten) Staatsexamen mit angegeben. Bei der Auswahl der Fächer für den Vorbereitungsdienst können Sie grundsätzlich von der Reihenfolge der Fächer im Studium abweichen.
Es ist möglich, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren; die Höhe der Bezüge vermindert und die Dauer des Vorbereitungsdienstes verlängert sich dementsprechend.
Bei erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Prüfungen wird mit dem (Zweiten) Staatsexamen die Lehramtsbefähigung erworben.
Die Seminarstandorte befinden sich in Bernau, Cottbus und Potsdam und die Ausbildungsschulen – mit Ausnahme von zwei Lehrämtern - jeweils in dem entsprechenden Zuständigkeitsbereich des Studienseminars.
Die Seminare für das Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) finden am Studienseminar in Cottbus statt; die Seminare für das Lehramt für Förderpädagogik werden am Studienseminar in Bernau durchgeführt. Der Einzugsbereich für die Ausbildungsschulen bei diesen beiden Lehrämtern umfasst über den Zuständigkeitsbereich hinaus das gesamte Land Brandenburg .
Rechtsgrundlage(n)
Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst erfolgt nach den Regelungen der §§ 4 ff. des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes (BbgLeBiG) und der Ordnung für den Vorbereitungsdienst (OVP) in der jeweils gültigen Fassung.
Erforderliche Unterlagen
Die Bewerbung erfolgt online im Bewerbungsportal für den Vorbereitungsdienst, welches auf der nachstehenden Seite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zu finden ist. Dort sind weitere Informationen ersichtlich und die erforderlichen Antragsunterlagen aufgeführt bzw. als Vordruck hinterlegt.
Folgende Antragsunterlagen werden für die Bewerbung benötigt (Beifügung im pdf- oder jpg-Format - ausdrucken, ausfüllen und einscannen):
Die Bewerbung erfolgt online im Bewerbungsportal für den Vorbereitungsdienst, welches auf der nachstehenden Seite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zu finden ist. Dort sind weitere Informationen ersichtlich und die erforderlichen Antragsunterlagen aufgeführt bzw. als Vordruck hinterlegt.
Folgende Antragsunterlagen werden für die Bewerbung benötigt (Beifügung im pdf- oder jpg-Format - ausdrucken, ausfüllen und einscannen):
- Lebenslauf
- Zeugnis über den Hochschulabschluss bzw. Bescheinigung der Hochschule über den Abschluss oder (möglichst aktuelle) Leistungsübersicht
- Geburtsurkunde
- Erklärung Gesundheitszustand
- Erklärung zu Vorstrafen und anhängigen Straf- oder Ermittlungsverfahren
- Erklärung zu Zeiten im Vorbereitungsdienst
- Erklärung zum Bewerbungsverfahren
- Erklärung zum Praxissemester
- Nachweis zum Masernschutz
- Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse Kompetenzstufe C 2 wenn Deutsch nicht Muttersprache
Zusätzlich können insbesondere folgende Antragsunterlagen, sofern diese auf Sie zutreffen, der Bewerbung (im pdf- oder jpg- Format) hinzugefügt werden, die sich positiv auswirken können (z.B. für einen wohnortnahen Einsatz):
- Nachweis der Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis)
- Nachweis von im Haushalt lebenden Kindern (Geburtsurkunden),
- Betreuungsnachweis einer pflegebedürftigen Person (Bescheid Krankenversicherung)
Einstellungen in den Vorbereitungsdienst
Erklärung Gesundheitszustand
Erklärung zu Vorstrafen und anhängigen Straf- oder Ermittlungsverfahren
Erklärung zu Zeiten im Vorbereitungsdienst
Erklärung zum Bewerbungsverfahren
Erklärung zum Praxissemester
Nachweis zum Masernschutz
Voraussetzungen
In den brandenburgischen Vorbereitungsdienst wird grundsätzlich zugelassen, wer einen lehramtsbezogenen Masterabschluss oder einen ihm gleichgestellten Abschluss für das angestrebte Lehramt, der den Zugang zum Vorbereitungsdienst eröffnet, nachweist.
Der Zugang zum Vorbereitungsdienst wird für Bewerberinnen und Bewerber, die einen lehramtsbezogenen Hochschulabschluss aus einem anderen Bundesland vorlegen gewährleistet, soweit die Ausbildung in den entsprechenden Fächern möglich ist.
Das lehramtsbezogene Hochschulstudium und der Vorbereitungsdienst sind inhaltlich eng aufeinander abgestimmt. Daher kann der Vorbereitungsdienst nur für das Lehramt aufgenommen werden, das auch studiert wurde.
Sofern Deutsch nicht Muttersprache ist, sind die für den Unterricht erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprache nachzuweisen.
Sind Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher Sprache verfasst, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache, die von einem in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer (m/w/d) gefertigt wurde, erforderlich.
Unabdingbare Einstellungsvoraussetzung für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist der Nachweis einer Immunisierung gegen Masern oder einer entsprechenden Impfunverträglichkeit durch ärztliches Attest für alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind.
Verfahrensablauf
Nachdem die Bewerbung mit den o.g. bzw. auf der Internetseite dargestellten Unterlagen über das Online-Bewerbungsportal eingereicht wurde, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail, in der nochmals Informationen zum Verfahren enthalten sind.
Weitere auszufüllende Unterlagen (insbesondere Personalfragebogen, Anmeldunterlagen für die Bezügezahlung sowie Erklärungen) werden mit dem Zulassungsangebot per E-Mail zugesandt und müssen mit Originalunterschriften per Post zurückgesandt werden. Der Nachweis des erfolgreich abgeschlossenen Hochschulstudiums (Zeugnis oder Staatsexamen) ist ebenfalls als beglaubigte Kopie per Post mit ein- bzw. nachzureichen.
Für Nachfragen und Informationen (z.B. Änderung der Anschrift) kann die allgemeine E-Mail-Adresse genutzt werden:
vorbereitungsdienst@mbjs.brandenburg.de
Rechtsbehelf
Bei einer Ablehnung ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Der Bescheid wird mit einer konkreten Rechtsbehelfsbelehrung versehen.
Weiterführende Informationen
Bei der Zuweisung zur Ausbildungsschule wird berücksichtigt, ob Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu betreuen sind.
Zuständige Stelle
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg