Anträge auf Ausnahmen von den Baumschutzsatzungen der Gemeinden sind jeweils dort zu stellen.


Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.


Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.


Wenn Sie auf Ihrem öffentlichen oder privaten Grundstück einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder Eingriffe in das Wurzelwerk (u.a. Abgrabungen, Aufschüttungen, Wurzeltrennungen) vornehmen wollen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung.

Maßnahmen an geschützten Bäumen sind grundsätzlich an Auflagen gebunden. Diese beinhalten den Zeitraum der genehmigten Maßnahmen sowie Aussagen zur Ersatzpflanzung (Baumart, Baumstückzahl, Baumqualität) beziehungsweise der Zahlung einer Ausgleichsabgabe.

Maßgeblich sind im Detail die jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden


Baumschutzsatzungen der Gemeinden in den Webseiten der Gemeindeverwaltungen


Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.


Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.


Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.


Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht


Die Gemeinden


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